Schriftliche Anfrage
Kontrollpraxis bei der Polizei – Maßnahmen gegen Racial Profiling
Racial Profiling bedeutet, dass Vertreter öffentlicher Organe (z.B. Polizei, Zoll, Sicherheitspersonal) aufgrund beispielsweise der äußerlichen Erscheinung, Religion oder Herkunft des Gegenübers handeln. Ich habe nachgefragt, wie gegen diese Praxis bei der bayerischen Polizei vorgegangen wird.
In meiner Schriftlichen Anfrage vom 09.04.2014 möchte ich der Sache auf den Grund gehen. Ich frage nach, in welchen Situationen und auf welcher rechtlichen Grundlage die Polizei in Bayern Personen kurzzeitig festhalten, befragen und auf Ausweis kontrollieren darf – welche Kriterien solche Vorgängen zu Grunde liegen und inwieweit die äußerliche Erscheinung relevant ist.
Außerdem interessiert mich, welche strukturellen Maßnahmen die Polizei ergreift, damit es nicht zu „Racial Profiling“ kommt und ob es Daten über Beschwerdefälle gibt. Desweiteren erfrage ich den Migrationsanteil bei bayerischen Polizistinnen und ob dieser perspektivisch erhöht bzw. gefördert werden soll.
Die Antwort der Staatsregierung offenbart, dass Identitätsfeststellungen vor allem an „gefährlichen Orten, an gefährdeten Objekten … sowie zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Betracht“ kommt. Racial Profiling wird bei der Polizei nicht angewandt – die Maßnahmen zur Identitätsfeststellung seien nicht an eine bestimmte Nationalität, Hautfarbe oder an ein ausländisches Äußeres geknüpft.
In der Ausbildung von bayerischen PolizistInnen werden Besonderheiten kultureller und religiöser Gruppen und die Vorbeugung von Diskriminierung fächerübergreifend behandelt. Desweiteren stehen den BeamtInnen Fortbildungsangebote, beispielsweise zum Umgang mit dem arabisch-islamischen Kulturkreis zur Verfügung.
Circa 1700 Beschwerden gegen PolizistInnen gehen jährlich bei den einzelnen Dienststellen ein. Daraus lassen sich aber keine Daten für Beschwerden aufgrund von „Racial Profiling“ erstellen.
Dies und mehr können Sie in der gesamten Antwort des Innenministers nachlesen.