Schriftliche Anfrage
Internationale Polizeizusammenarbeit – Rückkehr von beurlaubten PolizeibeamtInnen nach Auslandsaufenthalt
Die Bayerische Polizei arbeitet eng mit Europol (Den Haag) und Interpol (Lyon) zusammen. Bayerische PolizistInnen, die von ihrem Job dort zurückkommen wollen, haben möglicherweise Probleme, ihre Auslandserfahrung hier anerkennen zu lassen. Das stellt meine Schriftliche Anfrage (pdf) klar.
Bayerische PolizistInnen im Ausland
PolizeibeamtInnen aus Bayern können zum Dienst bei Europol oder Interpol entsandt werden. Die BeamtInnen können sich entweder auf eine Vertragsstelle bewerben und bekommen dann in der Heimatbehörde Sonderurlaub. Es gibt aber auch die Möglichkeit, direkt an Europol oder Interpol für drei Jahre abgeordnet zu werden – dann zahlt auch der Freistaat weiter die Personlakosten für diese Funktion.
Momentan arbeiten zwei bayerische Polizeibeamten bei Europol und zwei weitere bei Interpol.
Wenn bayerische PolizistInnen zurückkehren wollen…
… bekommen sie wenig Unterstützung. Die Behörden streben zwar an, sie „amtsangemessen und möglichst unter Einbeziehung der in der Auslandsverwendung erworbenen Kenntnisse“ wieder einzubinden, beispielsweise im Einsatz für Fachvorträge und als Multiplikatoren. Die Auslandszeit bei einer Beurlaubung wird natürlich als Dienstzeit anerkannt und wirkt sich, nach Auskunft des Ministeriums, auf Beförderungsbestrebungen, Stufenlaufzeiten, etc. aus.
Aber: Wenn Rückkehrer sich auf höhenwertige Posten bewerben, dann wird die Eignung anhand von Dienstbeurteilungen bewertet. Bei für drei Jahre entsandte BeamtInnen werden die Beurteilungen der Auslandsbehörden gesichtet. Bei PolizistInnen mit Auslands-Sonderurlaub gibt es während des Auslandsaufenthaltes aber keine Dienstbeurteilungen.
Wie so oft sind die Aussagen des Innenministeriums eher ausweichend. Es gibt wohl keine große Unterstützung für RückkehrerInnen (an der LMU läuft das zum Beispiel anders). Die Zahl der BeamtInnen, die von ausländischen Behörden zurück nach Bayern kommen, ist gering. Aber de facto ist im Falle von Sonderbeurlaubungen ein Auslandseinsatz auch ein Pausieren der Karriere. Daher werden es sich BeamtInnen in Zukunft wohl auch gut überlegen, ob sie für Europol oder Interpol arbeiten wollen, wenn sie perspektivisch nach Bayern zurückkommen möchten.
Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.