Schriftliche Anfrage
Inklusion im Sport voranbringen
Vielfalt, Individualität und Heterogenität sind nicht Ballast, sondern Reichtum – das ist die Grundidee von Inklusion. Durch das gemeinsame Sporteln von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Einschränkungen werden soziale Barrieren überwunden. Wie weit Bayern hierbei ist, steht in dieser Schriftlichen Anfrage (pdf).
Warum Sport für Inklusion wichtig ist
Für eine inklusive Sportlandschaft müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Menschen gemäß ihrer individuellen Wünsche gemeinsam Sport treiben und erleben können – unabhängig davon, ob sie eine körperliche, psychisch-emotionale oder kognitive Einschränkung haben. Deshalb braucht es flächendeckend inklusive Sport- und Bewegungsangebote sowie Behindertensportangebote.
Sport und Bewegung haben einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert, schließlich sind die Chancen, die durch die Teilnahme am Sport entstehen, unbestritten: Geistige Leistungsfähigkeit wird durch Bewegung geschult und gefördert, es entstehen zudem günstige Voraussetzung für Eigenständigkeit und ein hohes Selbstwertgefühl. Der gemeinsame Sport von Menschen mit und ohne Behinderungen trägt dazu bei, gegenseitige Vorurteile abzubauen und Akzeptanz, Verständnis sowie Kooperation zu stärken.
Die seit 2009 auch in Deutschland in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet uns zu einer gleichberechtigten Teilhabe an Sportaktivitäten auf allen Ebenen. In einer inklusiven Gesellschaft sind diese Forderungen eine Selbstverständlichkeit. Doch der Weg in eine inklusive Gesellschaft bedeutet große Herausforderungen auf allen Ebenen und den politischen Willen dazu.
Inklusion im Sport: noch viel zu tun in Bayern
Wir sind – gerade in Bayern – noch weit entfernt von einem inklusiven Schulsystem und der freien Wahl von Lernort und Bildungsgang für Menschen mit Behinderung. Das gemeinsame Sporteln von Menschen mit und ohne Behinderung ist immer noch eine Ausnahme. Unser Freistaat könnte hier wesentlich mehr tun als bisher:
Jährlich wird der Breitensport in Bayern mit 1,3 Millionen Euro gefördert. Davon gehen 880.000 Euro an den Behinderten- und Rehabilitationssportverband Bayern (BSV) und 220.000 Euro an Special Olympics Bayern. Daneben gibt es einige kleinere Landessportverbände, die ebenfalls staatlich gefördert werden: beispielsweise für Kurse mit körperlich oder geistig behinderten Personen, bestimmte Projekte, Gebärdendolmetscherkosten oder die Ausrichtung von regionalen Special Olympics Spielen. Die Verbände geben die Fördermittel an ihre Vereine weiter oder betreiben eigene Projekte.
480 Vereine in Bayern mit rund 34.000 Mitgliedern sind im landesweiten BSV organisiert. Die Staatsregierung geht davon aus, dass knapp ein Drittel der Mitglieder im Reha-Sport und zwei Drittel im Behindertensport aktiv sind. Die Regierung sieht bei der Bewerbung der Sportangebote die Sportvereine und Sportverbände in der Pflicht und verweist auf die Bemühungen des BSV im Bereich Homepage und Social Media. Die Notwendigkeit von eigenen Informationsportalen durch den Freistaat sieht die CSU-Regierung nicht.
In Bayern gibt es das Programm „Bayern barrierefrei 2023“, das unter anderem in Infrastruktur investiert, damit Menschen mit Behinderung Zugang zu allen gesellschaftlichen Angeboten haben. Das Ziel des Programms ist es, dass der gesamte öffentliche Raum und auch der Öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) bis zum Jahr 2023 barrierefrei nutzbar ist. Bei dem momentan vorgelegten Tempo der Umsetzung ist das Erreichen dieser Zielvorgabe mehr als fraglich.
Solange Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in der Schule weiterhin getrennt lernen (je höher die Schulbildung desto weniger MitschülerInnen mit Behinderung in Bayern) umso weniger wird Inklusion und ein gemeinsames Aufwachsen die Normalität. Die Trennung im Schulsport setzt sich dann natürlich auch im Freizeitsport fort. Diese Anfrage zeigt, dass die CSU-Regierung ihre momentanen Bemühungen um eine inklusive Gesellschaft für ausreichend hält.
Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.