Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Gerichtsgutachter Schott bei der Bayerischen Polizei

17. März 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Cornelius Schott arbeitet weiterhin als Gutachter für die Polizei in Bayern, obwohl er schon Fehlgutachten geliefert hat. Die Folge: 150.000 Euro Schadensersatz und ein Unschuldiger saß acht Jahre im Gefängnis. Wie diese Schriftliche Anfrage (pdf) zeigt, beauftragt die bayerische Polizei Schott weiterhin fast monopolartig. Das halte ich für höchst problematisch.

Cornelius Schott weiterhin Gutachter für Bayerische Polizei

Das Innenministerium bestätigt mir, dass Cornelius Schott seit 2001 mit sogenannten „anthropologischen Vorgutachten“ beauftragt wird. Bei Gerichtsverfahren zu Verkehrsthemen in Bayern wird er als einer von vier Gutachtern hinzugezogen.

Schott hat Quasi-Monopol auf Gutachten

Die Zentrale Verkehrsordnungswidrigkeiten-Stelle in Straubing untersucht Verstöße im Straßenverkehr. In knapp 330 Fällen pro Jahr müssen Gutachten erstellt werden, um einen Tatverdacht zu begründen. In den vergangenen vier Jahren hat Cornelius Schott die Gutachten in 87 – 95 Prozent aller Fälle übernommen. Er hat also, obwohl er nur einer von vier Gutachtern ist, ein Quasi-Monopol auf diese „Vorgutachten“.

Weitere Aufträge trotz Fehlgutachten: übliche Praxis?

Ich finde es problematisch, dass ein Mann mit dieser Vorgeschichte diese Monopolstellung inne hat. Ich erwarte, dass die Behörden sich intern mit dem Fall beschäftigen. Außerdem gehört das Gutachterwesen auf den Prüfstand und muss überarbeitet werden!

Der Fall Schott ist laut Ministerium aber ein Einzelfall: Außer ihm werden keine anderen Sachverständigen beschäftigt, die bereits wegen Fehlgutachten verurteilt wurden. Die Zusammenarbeit mit Cornelius Schott habe sich „in den vergangenen Jahren bewährt“, er sei trotz des Vorfalls hoch angesehen.


Alle weiteren Details können Sie der gesamten Schriftliche Anfrage (pdf) entnehmen.

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