Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Gebärdensprachen-Dolmetscher bei der Bayerischen Polizei

10. Februar 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Gehörlose Menschen haben einen rechtlichen Anspruch auf Kommunikation bzw. auf Kommunikationshilfen. Wie wird das in der Arbeit der Polizei in Bayern gehandhabt? Das war der Anlass für diese Schriftliche Anfrage (pdf).

Dolmetschen im Polizeialltag

Im Verwaltungsverfahren haben gehörlose Menschen einen Rechtsanspruch auf Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache bzw. Anspruch auf sonstige Kommunikationshilfen (Art. 6 und 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes und § 2  der Bayerischen Kommunikationshilfeverordnung). In der Praxis gibt es zwei Möglichkeiten: Die betroffenen Menschen bringen selbst eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher mit. Dieser rechnet mit der Behörde ab. Zweite Möglichkeit: Die Behörde hat eine eigene Liste mit DolmetscherInnen. Die Polizei in Bayern bevorzugt die zweite Variante, wobei das Innenministerium in der Vergangenheit die Auffassung vertreten hat, dass das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz und die Bayerische Kommunikationshilfeverordnung für die Polizeiarbeit nicht gelten.

Meine Anfrage zeigt, wie das Problem im Polizeialltag geregelt wird: 2014 wurden bei der Bayerischen Polizei 28-mal, 2015 40-mal GebärdensprachdolmetscherInnen eingesetzt. In allen Fällen hat die Polizei selbst diese beauftragt. Dazu gibt es eine Auflistung von Partner-DolmetscherInnen, die für die Polizei arbeiten. Die Kosten dafür trägt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft aus ihren Budgets.


Alle Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.