Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Festnahme nach bedrohlichen rechtsextremen Äußerungen

26. September 2014 in Anträge und Anfragen, Unterwegs |

Am 21. Juli 2014 wurde in München-Obersendling ein 25-Jähriger Mann festgenommen, der in einem Facebook-Video drohte Ausländer umzubringen und mit einer Waffe hantierte. Diese Schriftliche Anfrage (pdf) klärt die Hintergründe der Tat auf und zeigt, dass den Behörden keine Verbindungen des Beschuldigten zur rechten Szene bekannt sind.

Was ist passiert?

Am Nachmittag des 21. Juli 2014 ging ein Notruf bei der Polizei ein. Es wurde gemeldet,  dass der 25-Jährige zwei Videos auf Facebook gepostet habe, in denen er mit einer Schusswaffe hantierte. Dann habe er die Waffe zweimal abgefeuert und über Suizid geredet. Anschließend postete er „Davor nehme ich Ausländer mit“.

Die Polizei leitete Fahndungsmaßnahmen ein. Währenddessen ging ein weiterer Notruf bei der Polizei ein, da der junge Mann vor einem Geschäftt vier Schüsse abgefeuert habe. Später wurde außerdem bekannt, dass er gedroht hat, Polizeibeamten, die zu ihm kämen, in den Kopf zu schießen.

Am selben Tag, gegen 17 Uhr, konnte der 25-Jährige in seiner Wohnung festgenommen werden. Eine Schreckschusspistole wurde sichergestellt. Aufgrund der Suizid-Äußerungen wurde er am gleichen Tag in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Zwei Tage später hat das Amtsgericht München seine einstweilige Unterbringung angeordnet.

Was wurde bei ihm gefunden?

Bei der ersten Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Fahndung fanden die Beamten eine Dose mit Schreckschusspatronen sowie zwei abgefeuerte Patronenhülsen. Später wurde eine weitere Patronenhülse gefunden.

Auch bei späteren Durchsuchungen wurden keine Gegenstände gefunden, die auf einen rechtsextremen Hintergrund des 25-Jährigen schließen lassen. Auch die Auswertung seiner elektronischen Geräte weisen nicht darauf hin.

Details zum Festgenommenen

Jeder Volljährige darf eine Schreckschusswaffe kaufen. Für das Führen oder Abfeuern der Waffe außerhalb des eigenen vier Wände ist eine waffenrechtliche Erlaubnis der Behörden nötig, die der 25-Jährige nicht hat. Die zuständige Behörde prüft gerade, ob man ihm ein Waffenbesitzverbot aussprechen kann.

Nach den Vorfällen im Juni 2014 wird nun wegen Störung des öffentlichen Friedens unter Androhung von Straftaten sowie wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz ermittelt. Diese Delikte werden statistisch unter „Politisch motivierte Kriminalität – Rechts“ geführt. Die Ermittlungen ergaben bisher keine Verbindungen des Beschuldigten zur rechten Szene. Auch dem Verfassungsschutz sind keine Verbindungen zur rechtsextremen Szene bekannt.

Der Beschuldigte hatte früher im Rahmen einer Polizeikontrolle einen türkischstämmigen Polizeibeamten sowie eine Polizeibeamtin beleidigt. Das Verfahren gegen den Polizeibeamten wurde eingestellt, im Fall der Beleidigung der Polizeibeamtin wurde der 25-Jährige zur Zahlung von insgesamt 1.050 Euro verurteilt.


Alle weiteren Details können Sie der gesamten Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.

Hintergrund

Münchner Merkur vom 22.07.14 „Münchner (25) kündigt Mord an Ausländern an“