Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Externes Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften

17. Dezember 2015 in Anträge und Anfragen |

In nordrhein-westfälischen Flüchtlingsunterkünften kam es zu Misshandlungen durch Angestellte privater Sicherheitsdienste. Unter den Sicherheitsleuten, die in der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau (Sachsen) eingesetzt wurden, war ein mutmaßlicher Neonazi. Offenbar bestehen bei der Auswahl des privaten Sicherheitspersonals für Flüchtlingsunterkünfte Mängel. Wie die Lage in Bayern ist zeigt meine Schriftliche Anfrage (pdf).

Rechtsfreier Raum Asylunterkunft?

Die Erpressung von Flüchtlingen seitens des Security-Personals in den Ankunftszentrum in München verdeutlicht, welche Folgen drohen können, wenn die kompletten Zuständigkeiten, auch die der Sozialberatung, in die Hände von Security-Firmen gelegt werden. Wir fordern daher die Einbindung von Wohlfahrtsorganisationen in den Betrieb von Einrichtungen: Sozialberatung darf nicht geschmälert, auf ein niedriges Angebot reduziert und schon gar nicht an die Security delegiert werden. Zudem müssten die Standards für Sicherheitsdienste, die in anderen Bundesländern üblich seien, endlich angewandt werden.

Andere Bundesländer kommen zum Teil ganz ohne private Wachleute aus, einige schließen Verträge mit Sicherheitsdiensten nur direkt und nicht über die Betreiber der Einrichtungen ab und legen darauf Wert, dass Sicherheitsleute Deeskalation trainieren und interkulturelle Kompetenzen nachweisen.

Lage in Bayern

In 57 bayerischen Asylbewerberunterkünften werden dauerhaft externe Sicherheitsfirmen beschäftigt. Wenn im Rahmen von Notfallplänen in Landkreisen und kreisfreien Städten je 200-300 Personen zusätzlich vorübergehend untergebracht werden, können zusätzliche Sicherheitsdienste vor Ort eingesetzt werden. Die genaue Auflistung der Unternehmen und Einrichtungen können Sie dem PDF-Dokument entnehmen.

Alle Wachdienste werden aufgrund eines ausführlichen Leistungskatalogs beauftragt, der in der Antwort auf meine Anfrage beschrieben wird. JedeR WachdienstmitarbeiterIn muss beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.


Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.