Schriftliche Anfrage
Datenspeicherung bei Fußballspielen in Bayern
Der Schutz von personenbezogen Daten ist elementares Grundrecht und gilt für jeden. Besonders beim Fußball sammelt die Polizei Daten über Fans und Gewalttäter. Meine Schriftlichen Anfrage (pdf) zum Schutz der Daten von Fans rund um Fußballspiele zeigt, dass zum Beispiel Videoüberwachung nach drei Wochen gelöscht werden muss.
Kontaktdaten der Fanprojekte werden zentral erfasst
Die bayerischen Sicherheitsbehörden erfassen ausschließlich die Kontaktdaten der Fanprojekte und nicht die Daten von ihren MitarbeiterInnen. Die Kontaktdaten werden in der Landesinformationsstelle für Sporteinsätze beim Polizeipräsidium in München gespeichert und nur an die einsatzführende Polizeidienststelle weitergeben. Somit sind die persönlichen Daten der MitarbeiterInnen geschützt.
Keine V-Leute in der Fanszene aktiv
Vom bayerischen Verfassungsschutz werden keine V-Leute in der bayerischen Fußball-Szene eingesetzt. Das wird damit begründet, dass die Fanszene „kein Beobachtungsobjekt“ des Bayerischen Verfassungsschutzes ist. Allerdings ist es möglich, dass V-Leute in extremistischen Gruppen auch Kontakte in die Fußball-Fanszene haben.
Es gibt klare Regeln für die Videoüberwachung
Die Kriterien für die Videoüberwachung von Fußballfans sind laut der Staatsregierung klar geregelt: Die Auswertung der Daten dient der Aufklärung von Straftaten oder bedeutenden Ordnungswidrigkeiten. Zugriff auf die Videoaufnahmen hat ausschließlich die bayerische Polizei in Person des/r zuständigen BeamtIn. Falls die Videoaufnahmen nicht zu weiteren Verfolgung gebraucht werden, müssen sie spätestens nach drei Wochen gelöscht werden.
Die Videoüberwachung an der Münchener Allianz Arena wird während polizeilicher Einsätze von der Polizei betrieben und ausgewertet. Zusätzlich werden die Aufnahmen auch an den Ordnungsdienst des Veranstalters weitergeleitet, allerdings ohne Zugriff auf die Anlage oder die Aufzeichnungen. Außerhalb der Einsätze nutzt der Sicherheitsdienst des Veranstalters das Videosystem zu Objektsicherung.
Meine Anfrage zeigt auch, dass weiterhin das Tragen von Bekleidung mit Aufdrucken wie „ACAB“ oder „FCKCPS“ zur Anzeige gebracht wird, obwohl dies nicht strafbar ist. Auch wenn ich den Unmut der PolizistInnen vollkommen nachvollziehen kann, könnte sich die Polizei hier aufwändige Arbeit ersparen.
Kein Überwachung der Telekommunikation von Fußballfans
Für gewöhnlich werden Fußballfans auch nicht durch technische Maßnahmen überwacht, so das Innenministerium. Allerdings wurde 2014 die Telekommunikation eines Augsburger Ultras im Zusammenhang mit einem Raub an Gästefans überwacht.
Mich hat besonders interessiert, ob die Sicherheitsbehörden die Handys von Fußballfans ortet. Die Handy-Standortortung von Fußballfans auf Grund ihrer Eigenschaft als Fußballfans ist laut Antwort des Ministeriums rechtlich nicht zulässig und wird deshalb von der bayerischen Polizei nicht durchgeführt. Die Staatsregierung geht allerdings nicht darauf ein, ob die Ortung von Fußballfans mit anderen Begründungen durchgeführt wird.
Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.