Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Datenbank „Gewalttäter Sport“ und eigene Datenbanken bei der Bayerischen Polizei

14. April 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Seit 1994 gibt es beim BKA die Datei „Gewalttäter Sport“. Dort werden Personen erfasst, die im Rahmen von Fußballspielen durch Gewalt- oder Straftaten auffällig geworden sind oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie auffällig werden könnten. Diese Datenbank ist datenschutzrechlich umstritten. Meine Schriftliche Anfrage (pdf) zeigt, dass schon Kleinigkeiten reichen können, um als „Gewalttäter“ gespeichert zu werden – bis zu zehn Jahren.

Wer steht in dieser Datei?

Anderes als der Name es vermuten lässt, werden in dieser Datei nicht nur Personen gespeichert, die tatsächlich Gewalttaten wie Köperverletzungen begangen haben. Es kann auch völlig ausreichen, gegen einen von 20 Straftatgegenständen zu verstoßen.

Außerdem reicht schon die Feststellung der Personalien im Umkreis eines Fußballspiels oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (was noch nicht eine Schuldfeststellung ist), um in die Datei aufgenommen zu werden.

Somit dürfte auch klar sein warum im Januar 2016 bundesweit fast 11.000 Personen in dieser Datei gespeichert sind. Dabei werden 1.386 Personen als Fans bayerischen Vereinen zugeordnet – die meisten davon zum FC Bayern München, 1. FC Nürnberg, 1860 München und Greuther Fürth. Es offenbar leicht, in diese Datei zu gelangen, aber nicht so einfach, wieder herauszukommen.

Werde ich darüber informiert?

Betroffene Fußballfans werden von der Polizei nicht darüber informiert, wenn sie in diese Datei aufgenommen worden sind. Es muss ein komplizierter Antrag bei der Polizei gestellt werden, damit man herausfindet, ob und welche Daten gespeichert worden sind. Die Polizei kann mit einer einfachen Fahndungsabfrage heraussuchen ob eine Person in der Datei erfasst ist oder nicht.

Bayerische Polizei unterhält mehrere Datenbanken über Fußballfans

Die Staatsregierung erklärt in meiner Anfrage, dass vier Polizeipräsidien in Bayern noch weitere Datenbanken mit Personendaten, Verfahrensdaten, Adressen und Bildern führen. Diese Informationen können zwischen zwei und zehn Jahre gespeichert werden. Diese Information ist neu! Es stellen sich mir sofort einige Fragen: Wie viele Personen speichert die Bayerische Polizei in den eigenen Datenbanken? Welche Daten werden dort genau gespeichert und für welchen Zweck? Unklar ist beispielsweise auch, ob die Personen als Zeugen oder auch als Begleitpersonen in diese Dateien geraten können.

Auch die weite Spanne der Speicherung zwischen zwei und zehn Jahre ist datenschutzrechtlich problematisch. Ich werde eine zweite Anfrage an das Ministerium stellen, um der Sache weiter auf den Grund zu gehen! Ich halte euch hier auf dem Laufenden!


Weitere Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.

Zum Weiterlesen