Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Aufhebung der Suspendierung eines rechtskräftig verurteilten Polizeibeamten

30. September 2014 in Anträge und Anfragen, Im Parlament, Unterwegs |

Der Fall Theresa Z. ging im Frühjahr 2013 durch die Medien. Ein Polizist hatte ihr, gefesselt, Nasenbein und Augenhöhle gebrochen. Medienberichten zufolge wurde die Suspendierung dieses Polizeibeamten nun aufgehoben. Meine Schriftliche Anfrage (pdf) ergab, dass dieser Beamte wieder im Dienst ist, aber keinen direkten Kontakt zu BürgerInnen hat.

Details zur Aufhebung der Suspendierung

Der Beamte ist seit Juli 2014 wieder im Dienst, in der Abteilung Einsatz. Dort hat er keinen persönlichen Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, nur telefonisch.

Ob der Beamte aus dem Dienst entfernt wird, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung trifft das Verwaltungsgericht München im Rahmen des Disziplinarverfahrens, nicht das Polizeipräsidium München oder das Innenministerium.

Stand des Disziplinarverfahrens

Nach Abschluss des Strafverfahrens gegen den Beamten läuft nun erneut das behördliche Disziplinarverfahren. Das Polizeipräsidium München will nun die Zurückstufung (Degradierung) des Beamten beantragen. Falls diese Degradierung zugestimmt wird, gilt zudem eine 5-jährige Beförderungssperre für den Beamten.

Eine Entfernung aus dem Dienst strebt die Polizei nicht an, da das „Vertrauensverhältnis des Dienstherrn in den Beamten zwar schwer erschüttert, aber nicht gänzlich zerstört ist“.

Schmerzensgeld für Theresa Z.

Das Innenministerium bestätigt mir, dass das Polizeipräsidium München mit dem Opfer Theresa Z. mittlerweile eine rechtskräftige Einigung über Schadensersatz und Schmerzensgeld erzielt hat.

Konsequenzen aus dem Fall Theresa Z.

Auf die Frage nach den Konsequenzen dieses Vorfalls verweist mich das Innenministerium auf die Auswahlkriterien bei PolizeibeamtInnen: Bei der Einstellung werde die charakterliche Eignung, später die sozialen und persönlichen Kompetenzen periodisch beurteilt. Dies sei auch Bestandteil der Aus- und Fortbildung.

Minister Hermann spricht von Einzelfällen, die konsequent verfolgt und dienstaufsichtlich geahndet werden. Insbesondere die Zentralstelle für interne Ermittlungen am Bayerischen Landeskriminalamt sei hierfür zuständig.


Alle Details können Sie meiner Schriftliche Anfrage (pdf) entnehmen.

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