Schriftliche Anfrage
Rechtswidrige Speicherung personenbezogener Daten in Datei Rauschgift
Durch eine Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz wurde bekannt, dass Polizeibehörden in einer Vielzahl von Fällen die gesetzlichen Vorgaben zu Speicherung von Personendaten missachtet haben. In meiner Schriftlichen Anfrage (PDF) hinterfrage ich diese Fehler in der Falldatei Rauschgift.
Unregelmäßigkeiten in der „Falldatei Rauschgift“
In der Falldatei Rauschgift waren im Jahr 2015 personenbezogene Daten von bundesweit ca. 680.000 Personen gespeichert. Viele dieser Daten wurden wohl rechtswidrig gesammelt!
In dieser Datei sollen die Polizeibehörden die gesetzlichen Voraussetzungen in vielen Fällen nicht ausreichend geprüft haben. Insbesondere wurde mehrfach nicht festgestellt, ob tatsächlich die Annahme besteht, dass Strafverfahren gegen den Betroffenen oder die Betroffene geführt werden müssen. Oft wurden gegen gesetzlichen Vorschriften bei Bagatellfällen personenbezogene Daten gespeichert. Außerdem wurden die Ergebnisse der Ermittlungsverfahren nicht berücksichtigt. Daten der Betroffenen wurden nach Freisprüchen und Verfahrenseinstellungen nicht gelöscht.
Bereinigung der Bayerischen Falldatei Rauschgift läuft
Wie sich zeigt, wurde in der Vergangenheit nicht ausreichend geprüft, ob die Voraussetzungen zur Datenspeicherung vorliegen. Die Bayerische Polizei orientierte sich am Beschluss der Arbeitergemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem BKA, sowie den Aufgabenbeschreibungen der Polizeivorschrift. Diese Praxis stand teils nicht mehr im Einklang mit den Vorgaben der aktuell bestehenden Errichtungsanordnung.
Im Rahmen einer Überprüfung Anfang 2016 wurde die Bayerische Polizei aufgefordert ihre Falldatei Rauschgift zu bereinigen und in Zukunft nach den offiziellen Relevanzkriterien zu arbeiten. Ich werde an diesem Thema dran bleiben.