Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Rechtsextremer Bundeswehrsoldat gibt sich als Flüchtling aus

23. Juni 2017 in Anträge und Anfragen |

Der deutsche Bundeswehrsoldat Franco A. hat sich als Syrer ausgegeben und wurde in Zirndorf als Flüchtling anerkannt. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass er rechtsextreme Einstellungen hat und eine Liste mit möglichen Anschlagsopfern erstellt hatte. Diesen Vorfall hinterfragt meine Schriftliche Anfrage (PDF)

Franco A. teilte sich ein Zimmer mit weiteren Flüchtlingen in Erding, während er seinen Aufgaben bei der Bundeswehr (u.a. in Hammelburg) weiter nachging. Entdeckt wurde er, als er eine illegale Waffe am Wiener Flughafen in einer Flughafentoilette deponierte.

Behörden hatten wenig Informationen über Franco A.

Für die Beobachtung des Extremismus im Bereich des Bundesministeriums für Verteidigung ist der Militärische Abschirmdienst (MAD) zuständig. Die Verfassungsschutzbehörden dürfen nur in Einzelfällen tätig werden. Aus diesem Grund hatte die Staatsregierung keine Kenntnisse über den Studenten Mathias F., der einen Anschlag mit Franco A. geplant hatte. Dieser wurde in Offenbach festgenommen und bei ihm wurden mehr als 1000 Schuss Munition gefunden. Außerdem hat die Staatsregierung keine Informationen über eine mögliche Verbindung von Mathias F. zur rechtsextremen Szene in Bayern. Auch über weitere Mitwisser gibt es keine Auskunft.

Untertauchen des Franco A.

Ab 18. Januar 2016 wurde der sich als Flüchtling ausgebende Franco A. dezentral im Landkreis Erding untergebracht. Von diesem Zeitpunkt bis 31. Januar 2017 wurden ihm die gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Leistungen in Form von Sachleistungen und Geldleistungen gewährt. Die Identitätsklärung obliegt dem BAMF und wird im Rahmen der Durchführung des Asylverfahrens geklärt.

Ein Doppelleben von Franco A. wurde von den Behörden nicht entdeckt, da sich die Erscheinungszeiten in der Unterkunft und bei behördlichen Terminen im Rahmen hielten. Geklärt konnte nicht werden, wie er während seiner Unterkunft im Asylbewerberwohnheim sine Arbeit in der Bundeswehrkaserne zusätzlich durchführen konnte.

Eine Qualitätssicherung bei der Durchführung des Asylverfahrens sieht die Staatregierung als Aufgabe des BAMF und geht davon aus, dass dieses die nötigen Maßnahmen ergreift.


Weitere Details können Sie der Anfrage (PDF) entnehmen.