Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Pressemitteilung

Polizeiaufgabengesetz: CSU-Regierung im Überwachungsrausch

7. Februar 2018 in Anträge und Anfragen, Im Parlament, Pressemitteilungen |

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des Bayerischen Polizeirechts, der morgen im Bayerischen Landtag behandelt wird, „betreibt die CSU-Regierung eine unvorstellbare und ausufernde Ausdehnung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und missachtet an mehreren Stellen Stopp-Schilder unserer Verfassung“, erklärt Katharina Schulze. „Wir müssen stattdessen die bestehenden Gesetze und Instrumente konsequent anwenden und unsere Polizei personell und finanziell so ausstatten, dass sie ihre Arbeit machen kann.“

Erhebliche Sorgen bereiten den Landtags-Grünen neue Kompetenzen der bayerischen Polizei für potentiell diskriminierende DNA-Analysen, Durchsuchungen von Cloud-Diensten, den Einsatz von automatisierter Verhaltens- und Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen sowie die Neuregelung der Rechtsgrundlage beim Einsatz von Handgranaten und Sprengmitteln und die erhebliche Herabsenkung der Einschreitschwellen für die Einsatzkräfte.

Katharina Schulze: „Der Nutzen von automatisierter Gesichtserkennung ist für uns Grüne zweifelhaft, die Tests zeigen ernüchternde Ergebnisse. Das rechtfertigt auf gar keinen Fall diesen zusätzlichen und ganz erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger.“

Die neue Rechtsgrundlage für eine erweiterte DNA-Analyse „ist verfassungsrechtlich hochproblematisch. Hier wird in den absolut geschützten Kernbereich der die Persönlichkeit berührenden Erbinformationen eingegriffen“, so Katharina Schulze: „Die Vorhersagegenauigkeit ist nicht hoch, eine Fehlerquote vorprogrammiert. Stützen sich Öffentlichkeitsfahndungen auf Merkmalsbestimmungen, wie Haar- und Hautfarbe und die biogeographische Herkunft des Spurenverursachers, droht die Gefahr der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungskreise.“

Die Landtags-Grünen begrüßen die Expertenanhörung des vorgelegten Gesetzesentwurfs und behalten sich – sollte sich das Parlament nicht auf einen grundrechtskonformen Gesetzesentwurf einigen können – einen Gang vor das Verfassungsgericht vor.