Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

PM: „Fall Mehmet“ – Belehrungen von Rechts helfen nicht weiter

22. September 2012 in Aktuelles |

Die CSU kann es mal wieder nicht lassen und mischt sich mit unqualifizierten Bemerkungen ein: Nicht die CSU hat zu entscheiden, ob Muhlis A. wieder nach Deutschland einreisen darf, sondern die Behörden. Die Vorverurteilung einiger CSU PolitikerInnen – bevor überhaupt ein Antrag gestellt wurde – ist absolut unpassend. Falls Muhlis A. einen Antrag stellt, muss eine ergebnisoffene Prüfung her. Dazu haben wir eine Pressemitteilung gemacht:

Pressemitteilung,
München, 19.09.2012

„Fall Mehmet“ – Belehrungen von Rechts helfen nicht weiter

Die Einlassungen verschiedener CSU-Politiker zum „Fall Mehmet“ halten die Münchner Grünen für schädlich. Sie mahnen dazu, in der Debatte einen kühlen Kopf zu bewahren und keine „Hexenjagd“ auf eine Einzelperson zu veranstalten. Insbesondere die Einlassungen des Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl, Muhlis A. alias Mehmet habe das „Recht verwirkt, in Deutschland zu sein“ und Innenminister Herrmanns Bemerkung „Mehmet wollen wir hier nicht,“ sehen sie besonders kritisch.

Dazu erklärt Sebastian Weisenburger, Vorsitzender der Münchner Grünen: „Muhlis A. hat Straftaten verübt und wurde dafür verurteilt. Über sein Gesuch, wieder nach Deutschland einreisen zu wollen, entscheiden aber die Behörden und nicht die CSU. Die Staatsanwaltschaft und das Kreisverwaltungsreferat haben genug Sachverstand, um in Ruhe über den Fall zu entscheiden. Belehrungen aus der rechtskonservativen Ecke brauchen sie dabei nicht. Schon gar nicht hat ein einzelner CSU-Politiker andere Menschen öffentlich zu unerwünschten Personen zu erklären, das ist ein Ausflug in die politische Steinzeit.“

Katharina Schulze, Vorsitzende der Münchner Grünen, meint dazu: „Wir können die CSU nur warnen, alte wahltaktische Muster auszugraben und mit der Angst vor Kriminalität auf Stimmenfang zu gehen. Insbesondere Hans-Peter Uhl sollte sich diesbezüglich nicht mehr zu Wort melden. Ginge es nach ihm, gäbe es wohl wieder „Outlaws“ wie im Mittelalter. Aber ein verurteilter Straftäter hat selbstverständlich auch Rechte; auf ein Gnadengesuch und die Prüfung, ob er wieder nach Deutschland einreisen darf. Unqualifizierte Bemerkungen aus der CSU braucht es im Zuge der behördlichen Prüfung aber nicht!“