Schriftliche Anfrage
Nutzung von Corona-Gästelisten durch die Polizei
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie müssen Restaurantgäste persönliche Daten sowie den Zeitraum ihres Besuchs hinterlegen. In Bayern hat die Polizei diese Gästelisten für die Ermittlung von Straftaten genutzt. Meine Schriftlichen Anfrage (PDF) dazu an die Staatsregierung zeigt, dass die Daten auch schon bei Delikten von Kleinkriminalität benutzt wurden.
Spannungsverhältnis Infektionsschutz und Strafgesetz
Viele Bürger*innen fragen sich, ob man Daten aus Corona-Gästelisten in Restaurants generell für die Strafverfolgung nutzen darf? Wir befinden uns bei diesem Thema in einem problematischen Spannungsverhältnis: Auf der einen Seite gelten Verordnungen für die Infektionsschutzmaßnahmen, die festlegen, dass Daten aus Gästelisten nur an die Gesundheitsämter gehen dürfen. Und auf der anderen Seite haben wir das Strafgesetz, auf das die Polizei zugreifen kann und das festlegt, dass persönliche Daten für Ermittlungszwecke benutzt werden dürfen.
Bundesweites Begleitgesetz notwendig
Der bayerische Innenminister hat den Zugriff seiner Polizei auf Daten von Gaststätten-Besucher*innen mit Straftaten gegen das Leben gerechtfertigt. Meine Anfrage zeigt, dass es sich zwar in vielen Fällen, für die die persönlichen Daten genutzt wurden, um solche Kapitaldelikte handelte, jedoch nicht nur. In 23 Gaststätten wurde 111 Personendaten zugegriffen.
Auch bei Straftatbeständen wie „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, „Betrug“ oder „Unerlaubter Besitz und Handel von Betäubungsmitteln“ wurde auf die Daten zurückgegriffen. Das ist ein großer Vertrauensbruch der Staatsregierung an den Bürger*innen!
Damit der Vertrauensbruch repariert wird, müssen wir Klarheit schaffen, dass die sensiblen Gästedaten nicht willkürlich verwendet werden dürfen, sondern nur zu explizit definierten Ermittlungszwecken im Falle schwerwiegender Verbrechen. – Katharina Schulze
Wir brauchen mehr Transparenz und ein bundesweites Begleitgesetz, das genau diese Fälle regelt, sodass alle wissen, was mit ihren Daten passiert.
Laut meiner Anfrage haben außerdem 14 Personen bei den durch die Polizei verwendeten Gästelisten keine oder unvollständige Angaben gemacht. Mit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Datennutzung würde man auch diesem Phänomen besser entgegenwirken.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte meiner Schriftlichen Anfrage (PDF).