Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Gesetzentwurf

Online-Petitionen: einfacher Mitmachen

16. März 2016 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Petitionen sind wichtig, weil man sich so direkt mit Bitten oder Beschwerden an PolitkerInnen wenden kann. Weil ‚dieses Internet‘ auch vor Staat und Politik nicht Halt machen darf, müssen wir schauen, wie wir das Mitmachen in unserer Demokratie erleichtern können. Wir Grüne wollen, dass Petitionen öffentlich, auch online, diskutiert werden können. Die CSU lehnt das ab.

Was sind Petitionen und warum ist das wichtig?

„Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden“ – Bayerische Verfassung

Das Petitionswesen ist ein wichtiges Recht für jede Bürgerin und jeden Bürger. Menschen können durch Petitionen an Behörden, Landtag und Bundestag unkompliziert Themen auf die politische Agenda setzen.

Wir Grüne wollen das bayerische Petitionswesen endlich ins 21. Jahrhundert bringen, die Digitalisierung macht vor niemanden Halt. Wir möchten das jetzige System reformieren, die positiven Aspekte beibehalten und die negativen Aspekte des jetzigen Petitionsrechts verbessern. Im Mai 2015 gab es auf unseren grünen Antrag hin eine Anhörung im Landtag. Wir haben uns intensiv mit dem Petitionswesen beschäftigt: Vom Einreichen unseres Gesetzentwurfes über die Debatte und Expertenanhörung im Ausschuss bis zur endgültigen Ablehnung im Plenum vergingen zwei Jahre.

Petitionen ins 21. Jahrhundert bringen

Unser grüner Gesetzentwurf will nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags sogenannte öffentliche Petitionen einführen, deren zentraler Bestandteil ein Online-Diskussionsforum analog zu privaten Petitionsportalen wie z.B. change.org und openpetition.de ist. Solch ein Online-Forum wird moderiert und hat sich im Bundestag sehr bewährt, das hat uns der Experte aus dem Bundestag bei der Anhörung bestätigt. Bei mehr als 12.000 Unterschriften werden öffentliche Petitionen im Parlament beraten; die Initiatorin oder der Initiator der Petition hat Rederecht im Ausschuss und kann eine Sachverständigenanhörung oder Ortsbesichtigung verlangen.

Leider hat die CSU unserem Gesetzentwurf (pdf) im Plenum nicht zugestimmt. Wir werden aber bei dem Thema nicht locker lassen und weiter für eine lebendige Demokratie kämpfen!

Mehr Informationen über das derzeitige Petitionswesen finden Sie hier.