Grüner Dringlichkeitsantrag
„Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen ermöglichen!“
In Bayern droht auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen aktuell eine Überlastung der Krankenhäuser. Die Infektionszahlen und Sieben-Tage-Inzidenzen sind bayernweit trotz der bisherigen Schutzmaßnahmen nach wie vor außerordentlich hoch (2.143 Fälle; Stand: 29.03.2022), ein schneller und deutlicher Rückgang ist nicht in Sicht. In einem Dringlichkeitsantrag (PDF) haben wir Grüne deswegen gefordert, die Maskenpflicht in Innenräumen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz weiterhin zu ermöglichen.
Lage in Kliniken hat sich noch nicht entspannt
Die Zahl der Corona-positiven Patientinnen und Patienten in bayerischen Kliniken liegt aktuell bei knapp 5.000. In 417 Fällen (Stand 29.03.22) ist eine Intensivversorgung notwendig.
Krankenhausbetten werden aufgrund von Personalausfällen gesperrt und wichtige Operationen werden verschoben. Regional melden sich Kliniken von der Notfallversorgung ab.
Es ist zu erwarten, dass sich die Lage noch mehr zuspitzen wird, sollten die geltenden Schutzmaßnahmen ersatzlos auslaufen und der Bayerische Landtag die Handlungsmöglichkeiten, die das Bundesinfektionsschutzgesetz gewährt, nicht ergreifen.
Impfquote immer noch zu gering
Hinzukommt, dass 45% der Menschen in Bayern noch nicht dreimal geimpft sind und bei den über 60-Jährigen mehr als 13% noch komplett ungeimpft sind. Die bisherigen Erfahrungen zeigen sehr deutlich, dass ein hoher Impfschutz sehr häufig zu milderen Verläufen beiträgt.
Insofern muss einerseits alles dafür getan werden, die Impfquote in Bayern zu erhöhen und andererseits zu konstatieren, dass die Quote derzeit zu niedrig ist, um von durchweg milden Verläufen auszugehen.
FFP2-Maske ist einfaches und bewährtes Schutzinstrument
Deswegen sind weitere Schutzmaßnahmen über den Basisschutz durch das Infektionsschutzgesetz nötig. Ein zentrales und effektives Schutzinstrument ist aus Sicht der Expert*innen die Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske in öffentlichen Innenräumen.
Konkret bedeutet das: Überall, wo jetzt schon eine Maske getragen werden muss, gilt weiterhin die Maskenpflicht, zum Beispiel beim Einkaufen. Diese Regelung ist wirksam, wenig freiheitseinschränkend und damit zumutbar.
Die drohende Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser lässt sich in Bayern nicht auf einzelne Gebietskörperschaften, insbesondere einzelne Landkreise und kreisfreie Städte herunterbrechen. Deshalb ist eine Regelung für ganz Bayern erforderlich.
Landtag muss Beschluss herbeiführen
Aus diesem Grund fordern wir Grüne den Landtag auf, zu beschließen:
- Der Landtag stellt fest: Auf dem gesamten Gebiet des Freistaates Bayern besteht aufgrund einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage.
- Der Landtag stellt die Anwendbarkeit folgender konkreter Maßnahme für das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern fest: Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) in öffentlich genutzten Innenräumen. Die Maßnahme soll ab dem 3. April 2022, befristet für einen Zeitraum von zunächst 4 Wochen, ermöglicht werden. Für den Zeitraum danach erfolgt eine Neubewertung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem grünen Dringlichkeitsantrag (PDF).