Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Plenum

Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen in Bayern einführen

14. Juni 2018 in Im Parlament |

Gute Polizeiarbeit heißt auch, dass die Polizei durch Dienstnummernschilder klar erkennbar ist. Wir haben daher eine individuelle Nummernkennzeichnung für Polizistinnen und Polizisten gefordert. Diese Ansicht wird auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geteilt.

Ein Fußballspiel zwischen dem FC Bayern München und dem TSV 1860 München im Jahr 2007 hatte weitreichende Folgen. Zwei Fußballfans wurden durch Polizisten des Unterstützungskommandos verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte im November letzten Jahres, dass beide dafür zu entschädigen sind. Zwar konnten die verantwortlichen Polizistinnen und Polizisten des USK nicht identifiziert und der Sachverhalt damit nicht aufgeklärt werden. Grund dafür war, dass es neben nachträglich unauffindbaren polizeilichen Videoaufzeichnungen an einer erkennbaren Kennzeichnung der USK-Beamten fehlte, so die Straßburger Richterinnen und Richter. Aber allein dass die Ermittlungen der Bayerischen Polizei nur unzureichend durchgeführt wurden, genügte dem EGMR für eine Verurteilung.

Die Bayerischen Polizistinnen und Polizisten leisten eine hervorragende Arbeit. Aber es passieren, wie der geschilderte Fall zeigt, auch Fehler sowohl im Umgang mit den BürgerInnen als auch polizeiintern. Die Frage ist, wie mit diesen Fehlern umgegangen wird. – Katharina Schulze

Wir Grüne haben deshalb gefordert, dass uniformierte Polizeibeamtinnen und -beamte in Bayern Dienstnummernschilder sichtbar an den Uniformen tragen und somit während ihres Dienstes individuell gekennzeichnet sind. Mit diesem Antrag hat sich das Plenum des Landestages diese Woche befasst. Für die Einführung der Kennzeichnungspflicht machen wir Grüne uns schon seit langem stark. Zuletzt wurde über dieses sensible Thema auch beim 2. Grünen Polizeikongress intensiv diskutiert.

Die CSU-Mehrheit hält die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für nicht notwendig, wie sich diese Woche gezeigt hat. Um die Rechtsprechung eines der höchsten Gerichtshöfe in Europa schert sich die CSU dabei wenig. Der grüne Vorstoß wird von der CSU als Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Polizei abgetan.

Mit der von uns geforderten individuellen Nummernkennzeichnung wird aber in keinster Weise das Vertrauen in die Arbeit der Bayerischen Polizei in Frage gestellt. Es geht vielmehr um Transparenz und letztendlich um die Rechenschaftspflicht der Polizei in Fällen polizeilichen Fehlverhaltens. Über eine Nummernkennzeichnung kann diese Kontrolle mit am einfachsten gewährleistet werden.

Die von der CSU ins Feld geführten Befürchtungen zur Kennzeichnungspflicht sind auch deshalb haltlos, weil neun Bundesländer und viele Mitgliedstaaten der EU mit diesem Schritt sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Außerdem wollen wir Grüne eine Kennzeichnungspflicht, bei der die Nummern nach einer festgelegten Zeit abgeändert werden. Unser Vorschlag schützt so die Persönlichkeitsrechte von Polizistinnen und Polizisten und ermöglicht gleichzeitig, etwaiges Fehlverhalten zuverlässig aufklären zu können, so Katharina Schulze. Mehr Transparenz und Kontrolle machen unsere Polizei dadurch noch menschenrechtsorientierter und bürgernäher.