Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Pressekonferenz zum CSU-Vermummungsverbot

Keine Kriminalisierung von Eisbären-Kostümen bei Demos

20. Juli 2015 in Aktuelles, Im Parlament |

Fürchten um die Existenz des Demo-Eisbären- Armin Bohnert (PolizeiGrün e.V), Kathrina Schulze und Eva Lettenbauer (Grüne Jugend)

Fürchten um die Existenz des Demo-Eisbären – grüner Polizist Armin Bohnert, Katharina Schulze und Eva Lettenbauer (Grüne Jugend)

Bei einer Demo im Eisbärenkostüm gegen die Klimakrise, als Henne verkleidet gegen Massentierhaltung – das wird demnächst nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat behandelt. Die CSU will das Vermummungsverbot in Bayern wieder verschärfen. Wir protestieren!

CSU belebt das Vermummungsverbot bei Demos wieder

Einige Abgeordnete der CSU haben vor kurzem einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Bayerischen Versammlungsgesetzes eingebracht. Die Vermummung, also das Bedecken des Gesichts während einer Demo, soll darin künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat eingestuft werden. Auch wenn jemand Schals oder Kostüme dabei hat, die man zur Vermummung benutzen könnte, fällt das unter das Vermummungsverbot.

Gegen Vermummungsverbot: Katharina Schulze

Gegen Vermummungsverbot: Katharina Schulze

Für die Einsatzkräfte vor Ort hätte dies zur Folge, dass sie bei möglichen Verstößen zwingend einschreiten müssten und ihre bisherige Handlungsfreiheit unter Einschätzung der Gesamtlage entfiele. Zudem ist ungeklärt, wie mit phantasievollen Demo-Kostümen verfahren wird: Werden Legehennen-Kostüme bei Demonstrationen gegen die Käfighaltung künftig kriminalisiert?

Der Gesetzentwurf einiger CSU-Abgeordneten ignoriert die Situation in Bayern. Gerade durch die niedrigere Einstufung von Verstößen gegen das so genannte Vermummungsverbot als Ordnungswidrigkeit konnten in den letzten Jahren in Bayern Probleme bei vielen Demonstrationen einfacher gelöst werden als früher. Es kam auch seltener zu Gerichtsverfahren.

Ein einfaches, freiheitliches und gut verständliches Versammlungsgesetz und eine deeskalierende und flexibel agierende Polizei. Das sind für uns die Bausteine einer lebendigen Demokratie.

Seit 2009 existiert die Lockerung des Vermummungsverbots

Die Bundesländer dürfen seit 2006 selbst über ihr Versammlungsrecht entscheiden. Die damalige CSU-Staatsregierung hatte darum 2008 ein Versammlungsverhinderungsgesetz eingebracht. Dieses wurde von uns Grünen in einem breiten Bündnis mit vielen anderen Organisationen scharf bekämpft und konnte durch viele Proteste und eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wesentlich entschärft werden. 2009 hat die CSU/FDP-Koalition eine abgeschwächte Fassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes beschlossen. Seitdem wird die Vermummung bei Demos als Ordnungswidrigkeit behandelt.

In den letzten beiden Legislaturperioden haben die Grünen im Landtag Entwürfe für ein bayerisches Versammlungsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht. Wir wollten dabei das Vermummungsverbot ganz kippen.

Heute habe ich zusammen mit Eva Lettenbauer, Sprecherin der Grünen Jugend Bayern und Armin Bohnert, Vorsitzender PolizeiGrün e.V., Dozent für Einsatzwissenschaften an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg eine Pressekonferenz abgehalten, bei der wir uns deutlich gegen diesen Eingriff in die Grundrechte ausgesprochen haben. Morgen geht der Gesetzentwurf in die erste Lesung im Plenum, auch dort werden wir Grüne unsere Kritik formulieren.