Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Islamistischer Terrorismus in Bayern – Intervention und Prävention

29. Dezember 2014 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Das Thema Salafismus ist momentan in aller Munde. Nachdem die Bayerische Regierung einerseits einen jungen Mann aus Kempten ausgewiesen hat, andererseits Rückkehrer festnimmt und auch eine Präventionsbroschüre herausgegeben hat, stellt sich die Frage nach einer Gesamtstrategie gegen Salafismus in Bayern. Diese wird auch nach der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage (pdf) nicht deutlich.

IS oder islamische Terrororganisationen in Bayern

Bundesweit geht man derzeit von circa 500 Salafisten aus. Die Propaganda-und Anwerbepraxis des IS oder anderer Terrororganisationen finden vor allem über das Internet statt. Bisher sind keine „Agenten“ des IS oder von Al-Qaida in Bayern bekannt. Es gibt auch keine Daten darüber, wie viele Menschen in Bayern vom IS oder anderen Organisationen bereits rekrutiert wurden.

In letzter Zeit wurden verstärkt jedoch Accounts oder Beiträge mit terroristischer Propaganda nach Hinweis durch die Sicherheitsbehörden gelöscht.

Das Innenministerium geht davon aus, dass eine Radikalisierung von „einer als unbefriedigend empfundenen persönlichen Lebenssituation (…), sowie sozialen (z.B. familiäres Umfeld, Peer-Group, lokale religiöse Gemeinschaft) und sozioökonomischen Faktoren (Ausbildungsplatz, Einschätzung der persönlichen Zukunft)“ abhängt.

Präventive Maßnahmen der Staatsregierung

Laut Bayerischer Staatsregierung sollen präventiv „willige (…) Empfänger extremistischer Botschaften (…) gegen Propaganda, Gewaltverherrlichung und Radikalisierung immunisiert werden“. Demokratische Werte gegen Extremismus und Propaganda  entgegenzusetzen sei Aufgabe der Gesellschaft. Der Staat könne allenfalls Initiativen anstoßen, vorantreiben und ergänzen.

Das Innenministerium hat daher eine Aufklärungsinitiative gestartet und informierte im Juli 2014 in einer Ausstellung über gewaltbereiten Salafismus. Im Oktober 2014 gab das Ministerium eine Informationsbroschüre heraus. Der Verfassungsschutz führt Schulungen bei der Polizei, Justiz und für Lehrer durch. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betreibt zudem eine Beratungsstelle (per E-Mail und telefonisch).

Reaktive Maßnahmen der Staatsregierung

Die Bayerische Regierung betont in ihrer Antwort an mich die Rolle der Sicherheitsbehörden bei der Gefahrenabwehr radikalisierter Personen. Das gesamte Spektrum an Nachrichtendiensten, Verwaltungen, Landes-und Bundespolizei wird hierfür genutzt. Besonders im Fokus stehen Deutsche, die sich im Heimatland radikalisieren oder Rückkehrer aus Syrien oder dem Irak.

Der Verfassungsschutz hält es darüber hinaus für „äußert plausibel“, dass aufgrund der aktuellen Lage und der bisherigen Strategie des IS, rückkehrende Jihadisten auch in Bayern aktiv werden könnten.

Ausgereiste und Rückkehrer

Im Verfassungsschutzbericht 2013 steht, dass knapp 30 Menschen in diesem Jahr nach Syrien ausgereist sind oder es geplant haben. Seit 2013 waren es mehr als 50 Personen die aus Bayern nach Syrien oder in den Irak gereist sind, denen eine salafistische Einstellung zugeordnet wird. Vor 2013 gab es nur eine niedrige einstellige Zahl an Ausreisenden.

17 Personen halten sich aktuell in Syrien, beziehungsweise in IS-Gebiet oder an der syrisch-türkischen Grenze auf. 13 aus Bayern nach Syrien ausgereiste Personen sind mittlerweile nach Deutschland zurückgekehrt. Diese Rückkehrer werden als Risiko für die innere Sicherheit und Ordnung angesehen und werden einzelfallbezogen von den Sicherheitsbehörden behandelt. Hierzu stehen bayerische Behörden untereinander sowie mit den Bundesbehörden im Kontakt.

Auf Bundesebene ist geplant, in solchen Fällen den Personalausweis zu entziehen und ein Ersatzdokument auszustellen. Die Bayerische Regierung befürwortet diese Maßnahme. Dadurch würden auch die fünf in Bayern inhaftierten Syrienrückkehrer daran gehindert werden, erneut ins Kampfgebiet auszureisen.

Hinderung an Ausreise

Wenn Behörden Erkennisse vorliegen, dass Personen sich im Ausland an bewaffneten Kampfhandlungen beteiligen wollen, können sie diese an der Ausreise hindern. Bei wie vielen Personen war das seit 2009 der Fall? Wie viele davon waren keine deutschen StaatsbürgerInnen? Darüber gibt es laut Innenministerium keine Daten.

Das Landeskriminalamt weiß jedoch von zehn Personen aus Bayern in den Jahren 2009 bis 2014, denen seit 2012 eine Ausreise untersagt wurde. Zwei Personen davon konnten an der Ausreise gehindert werden.

Wenn ein Konflikt im nicht-internationalen Ausland verhindert werden soll, kann die Polizei über Meldeauflagen verhindern, dass solche Personen reisen können. Seit 2009 wurden vier Personen, zwei türkische, ein tunesischer sowie ein deutscher Staatsangehöriger durch Meldeauflagen an einer Ausreise aus Bayern gehindert.

Ausgewiesene Personen

War der Fall des jungen Mann aus Kempten, der ausgewiesen und in die Türkei abgeschoben wurde, ein Einzelfall? Deshalb fragte ich nach, wie viele Menschen seit 2009 wegen Terrorismus aus Bayern ausgewiesen wurden und gegen wie viele Personen in Bayern Ermittlungen eingeleitet wurden.

In den vergangenen fünf Jahren wurden 19 Personen ausgewiesen, bei denen eine terroristische Neigung vermutet wurde.

Wann wird ausgewiesen?

Es ist vollkommen unklar, wann und wie die Behörden entscheiden, wie mit solchen Personen umgegangen werden soll. Die UN Resolution 2178 fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, dass in ihren jeweiligen Ländern die Rekrutierung, Durchreise, Finanzierung, Organisation und Ausrüstung von Terroristen und terrorbereiten Personen verhindert werden muss.

Bei einer Abschiebung eines Ausländers wird grundsätzlich in den Staat der Staatsangehörigkeit abgeschoben. Die bayerische Staatsregierung sieht in dieser Praxis keinen Widerspruch zur UN Resolution.

Staatliche Aussteigerprogramme und Deradikalisierung

Welche Aussteiger-und Deradikalisierungsprogramme gibt es in Bayern, wenn Personen im Bereich des gewaltbereiten Islamismus, aussteigen möchten?

Hier verweist die Regierung erneut auf das Hinweistelefon des Landesamt für Verfassungsschutz (seit 2001), die Broschüre des Innenministeriums zur Salafismusprävention (seit drei Monaten) sowie auf die Beratungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Es gäbe noch keine eigenen Aussteiger-und Deradikalisierungsprogramme in Bayern. Die jetzigen Präventionsmaßnahmen sollen zu einem „Bayerischen Präventionsnetzwerk Salafismus“ weiterentwickelt werden.

Zivilgesellschaftliche Organisationen bekommen bisher keinerlei Gelder aus dem Landeshaushalt, um diese Aufgabe zu übernehmen.

Ein spezielles Salafismus-Deradikalisierungsprogramm in Justizvollzugsanstalten gibt es laut Innenministerium nicht. Im Rahmen der Betreuung und Behandlung werden Antiaggressionstrainings, Sozialtherapien und Ausbildungen genutzt, ebenso wie die Vermittlung an Ausstiegshilfen. Der Verfassungsschutz tritt in den Kontakt mit Justizvollzugsanstalten, wenn Erkenntnisse über einzelne Personen vorliegen.

Musterprojekte aus NRW und Hessen

Das Programm „Wegweiser – gemeinsam gegen den gewaltbereiten Salafismus“ aus Nordrhein-Westfalen oder das hessische „Präventionsnetzwerk gegen Salafismus“ gelten als Musterbeispiele um präventiv eine Radikalisierung zu verhindern, beziehungsweise Aussteiger zu unterstützen. Die Staatsregierung verweigert sich hier einer Bewertung, verweist auf die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Prävention und betont, dass seit Dezember 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe daran arbeitet.

Die Europäische Kommission hat 2013 in einem Beschluss ihren Mitgliedsstaaten empfohlen, bei der Verhinderung von gewaltbereiten Extremismus auf zivilgesellschaftliche Akteure zu setzen. Dies interpretiert die bayerische Staatsregierung nicht als Handlungsaufforderung: „Eine explizite Empfehlung, sich (…) mehr auf die Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen zu konzentrieren, ist der Mitteilung nicht zu entnehmen.“ Jedoch prüfe die neu gegründete Arbeitsgruppe eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure.


Weitere Details können Sie der gesamten Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.

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