Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Debatte im Plenum

Paragraf 219a ersatzlos streichen!

7. Dezember 2017 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

§219a verbietet das Thematisieren von Abtreibungen, auch für Ärztinnen.

„Mein Bauch gehört mir!“ Mit diesem Slogan kämpften Frauen in den 70er Jahren dafür, den Abtreibungsparagraph 218 ersatzlos zu streichen. Sie wollten selbst entscheiden, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht, wollten nicht mehr länger Männer darüber bestimmen lassen. Auch im Jahre 2017 streiten wir noch über das Abtreibungsrecht von Frauen. So wie heute im Plenum.

Meine Rede dazu im Plenum

 

Aktueller Anlass: Ärztin darf nicht im Internet über Abtreibung informieren

Die Allgemeinärztin Kristina Hänel hat auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informiert. Sie wurde verurteilt, weil der Paragraph 219a den ÄrztInnen verbietet, Schwangerschaftsabbrüche zu thematisieren. Ich möchte daher Kristina Hänel danken, dass sie uns alle auf diese widersinnigen Paragraphen, der noch aus der Nazizeit stammt, aufmerksam gemacht hat!

Ein breites Bündnis ist sich nun einig, diesen veralteten Paragraphen ersatzlos zu streichen – und dann kommt der Justizminister aus Bayern Bausback daher und erhebt Widerspruch. Er sieht schon überall anstößige und kommerzialisierende Werbung für Abtreibungen und reiht sich damit bei seinem Unionskollegen Jens Spahn ein, der davon ausgeht, dass Frauen die „Pille danach“ nehmen wie Smarties. Was ist das denn für ein Menschenbild?

Keine einzige Frau entscheidet sich gegen eine Abtreibung, nur weil sie schwer an Infos und sensible Ärzte kommt. Sie wird sich nur einsam und schlecht beraten fühlen. Wenn man „Abtreibung“ googled, dann findet man die Informationen der Abtreibungsgegner, aber nicht die von keine ÄrztInnen! Statt studierten MedizinerInnen bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu vertrauen und sie zu unterstützen, stellt man sie unter Generalverdacht. Statt den Frauen bei dieser schweren Entscheidung zu helfen, schneidet man sie von Informationen ab.

Der Paragraph 219a muss weg

Ich finde, „mein Bauch gehört mir!“ bedeutet nicht nur, dass mich niemand gegen meinen Willen anfassen darf, sondern auch, dass ich über eine Schwangerschaft selbst entscheide. Dafür braucht es sachliche Informationen, Unterstützung, Solidarität und fachliche Beratung. Darum muss der Paragraph 219a weg!