Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Konzeptpapier

Grüne Herbstklausur: Jugendbeteiligung stärken 

19. September 2022 in Anträge und Anfragen, Unterwegs |

Den jungen Menschen gehört die Zukunft. Wie diese aussehen wird, ist stark von unseren aktuellen Entscheidungen und Handlungen abhängig. Jugendliche müssen daher viel mehr mitreden und mitbestimmen können. Auf unserer grünen Herbstklausur unter dem Motto „Den Kindern gehört die Welt – die Kleinsten stark machen“ haben wir Grüne deshalb ein Konzeptpapier vorgelegt, wie wir Jugendbeteiligung effektiv und nachhaltig stärken können.

Unsere zentralen Forderungen für mehr Jugendbeteiligung:

Jugendbeteiligung in der Gemeinde- und Landkreisverordnung verankern

Junge Menschen müssen in den Kommunen, in denen sie leben, ein Recht auf politische Teilhabe erhalten. – Katharina Schulze

Sie müssen ihre Meinungen, ihre Entscheidungen und ihr Engagement unmittelbar sichtbar machen können. Davon profitieren nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern auch die Gesellschaft. Denn Beteiligung ist gelebte Demokratie und Engagement für das Gemeinwohl.

Aktuell hängt es vom Wohnort und den dortigen Entscheidungsträger*innen ab, ob junge Menschen auf kommunaler Ebene in Bayern an Entscheidungsprozessen beteiligt werden oder nicht – wir Grüne wollen das ändern und Jugendbeteiligung in der Gemeinde- und Landkreisverordnung verankern.

Einführung eines „Jugend-Checks“

Der grüne Jugend-Check soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Er überprüft systematisch bei allen Gesetzesvorhaben, wie sie sich auf junge Menschen auswirken. Bei Bedarf führt er zu konkreten Verbesserungsvorschlägen. Denn die Entscheidungen der nächsten Jahre werden vor allem für junge Menschen immense Auswirkungen haben.

Die Bundesregierung hat ihre Jugendstrategie bereits veröffentlich und das „Kompetenzzentrum Jugend-Check“ etabliert. Damit hat sie auf Bundesebene wesentliche Meilensteine für eine jugendgerechtere Politik geschaffen. Bayern muss hier umgehend nachziehen.

Barrierefreiheit vorantreiben – Inklusion ermöglichen

Die UN-Behindertenrechtskonvention schreibt die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung fest – Inklusion muss also konsequent mitgedacht werden. Das gilt auch für junge Menschen unterschiedlicher geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, unterschiedlicher kultureller, sprachlicher oder sozialer Herkunft.

Hierbei ist es besonders wichtig, Informationen zielgerichtet zu adressieren, um Berührungsängste abzubauen. Eine bessere Informations- und Aufklärungsarbeit in Kontakt- und Anlaufstellen soll helfen, Brücken zu bauen und Zugänge für alle Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Dabei sollte sich Diversität auch in den Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe niederschlagen: Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe muss gezielt gefördert werden.

Ausbauprogramm „Fachkräfte für die Jugendarbeit“

Damit die Bildungsangebote auch dauerhaft funktionieren, benötigen wir in Bayern genügend Fachkräfte, die sie anstoßen und begleiten können. – Katharina Schulze

Dafür soll ein Ausbauprogramm „Fachkräfte für die Jugendarbeit“ initiiert werden.

Ein weiteres Ziel: Möglichst keine befristeten Jobs mehr in Projektstrukturen, damit es nicht zu Fluktuation und dadurch zu Qualitätseinbußen kommt.

Generell brauchen wir mehr unbefristete Arbeitsverhältnisse für die Fachkräfte, die im Sinne einer starken Jugendbeteiligung auch entsprechend weitergebildet werden.

Politische Mitbestimmung an Schulen verstärken

Die Angebote für politische Bildung und Partizipation für junge Menschen müssen in allen Schulformen weiter ausgebaut werden. Auch beim Ausbau der Ganztagesbildung und -betreuung müssen Jugendbeteiligung und Selbstwirksamkeit als zentrale Grundsätze verankert werden.

Zudem müssen Eltern und Kindern in allen Schulen die jeweiligen Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepakt, der Fördervereine und Stiftungen bekannt sein.

Für benachteiligte Schüler*innen sollen an den Schulen eigens finanzielle Mittel zur direkten und unbürokratischen Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.

Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Wer von wesentlichen Entscheidungen betroffen ist, soll auch mitentscheiden dürfen: Durch eine Änderung der Verfassung soll das Wahlalter für Staatsbürger*innen von derzeit 18 auf 16 Jahre gesenkt werden.

Ebenso soll die Teilnahme an Landtags- und Kommunalwahlen sowie an Volksbegehren, Volksentscheiden, Volksbefragungen und Bürgerentscheiden ab 16 Jahren möglich sein.

Bei der Absenkung des Wahlalters hinkt Bayern im Bundesvergleich hinterher: In Deutschland gilt das aktive Wahlalter von 16 Jahren bei der Kommunalwahl bereits in zehn von 16 Bundesländern. Auf Landesebene gilt bereits in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Brandenburg als aktiv wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Konzeptpapier „Jugendbeteiligung effektiv und nachhaltig stärken“.