Gläsernes Parlament
Grüne Gesetzentwürfe für echte Transparenz in der Politik
Die aktuelle Korruptions-Affäre der Union um die Maskenbeschaffung erschüttert das Vertrauen der Bürger*innen massiv. Wir Grüne wollen endlich ein gläsernes Parlament mit einem verbindlichen Lobbyregister, einem legislativen Fußabdruck, Karrenzzeiten und einer Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro. Zusammen mit dem Transparenz-Experten Hartmut Bäumer, Vorstand bei Transparency International, habe ich heute drei grüne Gesetzentwürfe für ein Bayerisches Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck (PDF), zur Einführung der Karenzzeit (PDF), und zur Änderung des Abgeordnetenrechts (PDF) vorgestellt.
Transparenz schafft Vertrauen
Wir Grüne wissen, dass der Austausch von Politik und Interessenvertreter*innen unverzichtbar für eine funktionierende Demokratie ist. Wir schätzen diesen Austausch sehr für unsere parlamentarische Arbeit.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Beteiligung und Expertise an Gesetzgebungsprozessen endlich nachvollziehbar und transparent werden. Gerade in einer Pandemie, wo vieles schnell gehen muss, schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit Vertrauen in politische Entscheidungen.
CSU muss Blockade-Haltung beenden
Seit unserer Gründung machen wir uns als Grüne für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit stark. – Katharina Schulze
Auch im Bayerischen Landtag haben wir schon mehrfach konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt. Bisher sind die immer an der Verweigerungshaltung der CSU gescheitert. Wir erwarten Zustimmung zu unseren vorgelegten Gesetzentwürfen!
Wie schaffen wir ein Gläsernes Parlament?
- Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters, in dem sich alle Interessenvertreter*innen registrieren müssen, bevor sie Zugang zu Landtag und Ministerien erhalten. Genannt werden alle Auftraggebenden und detaillierte Informationen zu dahinterstehenden finanziellen Strukturen.
- Einführung des legislativen Fußabdrucks, bei dem die Beiträge von Interessenvertreter*innen an Rechtssetzungsvorhaben und anderen Projekten genau kenntlich und der Bevölkerung zugänglich gemacht werden müssen
- Einführung einer oder eines Landesbeauftragten für politische Interessenvertretung, die das Register führt und die Einhaltung aller Regeln unabhängig überwacht.
Lobbyregister und legislativer Fußabdruck sind kein „Strafrecht light“ und setzen Lobbyisten nicht unter Generalverdacht. – Katharina Schulze
Sie geben der Öffentlichkeit aber die Möglichkeit zu erkennen, wie und von wem Entscheidungen und Gesetze beeinflusst werden. Die Black-Box wird zur Clear Box.
- Während einer Karenzzeit von drei Jahren wird die Aufnahme neuer Tätigkeiten für Minister*innen und Staatssekretär*innen genehmigungspflichtig.
- Bei Interessenkollisionen ist die Genehmigung zu versagen. Diese Versagung ist zwingend dann auszusprechen, wenn die Tätigkeit im selben Verantwortungsbereich stattfinden soll, auf den sich die vorherige Tätigkeit in der Regierung erstreckt hat.
- Die Staatsregierung entscheidet nicht allein über eine Versagung der Genehmigung, sondern auf der Grundlage der Stellungnahme eines beratenden Gremiums. Dieses Gremium besteht aus fünf Personen, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt werden.
- Verstöße gegen die Anzeigepflicht oder die Genehmigungsuntersagung sind sanktionsbewehrt.
Derzeit sind die Regeln für Nebentätigkeiten der Abgeordneten in drei unterschiedlichen Rechtsvorschriften (Abgeordnetengesetz, Verhaltensregeln und Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln) verstreut. Die Regeln müsse ab jetzt klar und zentral im Abgeordnetengesetz zu finden sein, wir wollen eine Reform:
- Verbot bezahlter Lobbyvertretung durch Abgeordnete. Mitglieder des Landtags dürfen kein Geld von Dritten dafür annehmen, dass sie politische Interessenvertretung betreiben oder Kontakte in Ministerien und Regierungen herstellen.
- Offenlegungspflicht für Nebeneinkünfte ab dem ersten Euro und Nennung der Vertragspartner*innen. Eine Verschleierung der tatsächlichen Höhe der Nebenverdienste durch Umwandlung in nach oben gedeckelte Stufenangaben – wie bisher der Fall – wird beendet.
- Offenlegungspflicht von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften bereits ab drei Prozent der Beteiligungsquote. Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft sind anzuzeigen.
- Sofortige Offenlegungspflicht von Aktienoptionen, die durch Dritte gewährt werden.
- Spendenannahme durch Abgeordnete ist unzulässig.
- Das „Anwaltsprivileg“ wird aufgebrochen.
- Wer als Berufsgeheimnisträger*in keine Auskunft über den Namen seiner Vertragspartner*innen geben darf, muss mindestens die Branche nennen.
- Wer als Mitglied des Landtags für oder gegen den Freistaat Bayern auftritt oder mit ihm Rechtsgeschäfte abschließt, hat dies unverzüglich offenzulegen, um Interessenkollisionen auszuschließen.
- Anwält*innen müssen die vorgenannten Vorgänge auch dann offenlegen, wenn sie nicht selbst das Mandat übernehmen, sondern es im Kanzeleiverbund bearbeitet wird.
- Die Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus unzulässig erlangten Geldern kann der Landtag für die letzten zehn Jahre vornehmen.
- Es wird ein verbindlicher und Sanktionsmechanismus für Verstöße gegen die Regelungen eingeführt.
Die CSU muss so schnell wie möglich den Weg für schärfere und strengere Regeln für mehr Transparenz frei machen! – Katharina Schulze
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
- dem Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister und den legislativen Fußabdruck (PDF),
- dem Gesetzentwurf zur Einführung der Karenzzeit bei Regierungsmitgliedern (PDF),
- dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetenrechts – hier: Nebentätigkeiten (PDF),
- sowie dem Positionspapier „Klare Regeln gegen den schwarzen Filz in Bayern“ (PDF).