Grüner Gesetzentwurf
Die Hälfte der Macht den Frauen!
Die Hälfte unserer Gesellschaft ist weiblich. Dennoch sind Frauen in Bayern in Wirtschaft, Verwaltung und Politik nach wie vor nicht gleichberechtigt beteiligt. An den Orten, an denen wichtige und auswirkungsreiche Entscheidungen getroffen werden, fehlt die weibliche Perspektive und Mitbestimmung. Wir Grüne können und wollen das nicht länger hinnehmen! Damit sich dieser Missstand zumindest im Bayerischen Landtag und dem bayerischen Kabinett ändert, legen wir jetzt ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ vor, das durch Änderungen im Wahlrecht einen hälftigen Frauenanteil im Parlament und Kabinett sicherstellen soll. Wir Grüne sorgen so für mehr Gerechtigkeit und Gleichberechtigung in der Politik und setzen uns für Bayerns Frauen ein.
Wir kämpfen für echte Gleichberechtigung im Parlament und im Kabinett – denn die Hälfte der Macht gehört den Frauen. – Katharina Schulze
Keine Gleichberechtigung im Bayerischen Landtag
In der Bayerischen Verfassung wird festgelegt, dass die Hälfte der Mitglieder der Staatsregierung weiblich sein muss.
Derzeit sind lediglich 27 Prozent der gewählten Abgeordneten des Bayerischen Landtags Frauen. – Katharina Schulze
Außerdem verlangen das Grundgesetz und unsere Bayerische Verfassung, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt (Art.118 Abs.2, S.2 Bayerische Verfassung).
Grüner Gesetzentwurf für Parität in Parlament und Kabinett
Es ist an der Zeit, dass Frauen entsprechend ihres Bevölkerungsanteils an den politischen Entscheidungen beteiligt werden. Seit Jahren sehen wir, dass Freiwilligkeit alleine nicht ausreicht.
Das Grundgesetz fordert uns zum Handeln auf, es braucht eine Änderung im Wahlrecht, denn ich möchte nicht weitere 100 Jahre auf Parität in den Parlamenten warten. – Katharina Schulze
Paritätisch besetzte Parlamente haben die Belange aller Menschen im Blick, sie treffen bessere und nachhaltigere Entscheidungen.
Mit unserem grünen Gesetzentwurf verfolgen wir zwei konkrete Ziele:
- ein zur Hälfte mit Frauen besetzter Landtag,
- sowie eine zur Hälfte mit Frauen besetzte Staatsregierung.
Stimmkreis-Duos und abwechselnd besetzte Listen
Und so funktioniert der Gesetzentwurf:
- Stimmkreis-Duos
In jedem Stimmkreis werden zwei Abgeordnete – ein Stimmkreis-Duo – direkt in den Landtag gewählt. Um die Anzahl an Abgeordneten stabil zu halten, werden immer zwei Stimmkreise zu einem zusammengefasst (künftig gibt es 44 statt 91 Stimmkreise).
Dieses Duo besteht aus einer Frau und einem Mann. Die Wähler*innen haben daher künftig 2 Erststimmen.
Es können innerhalb eines Stimmkreises auch zwei Kandidierende unterschiedlicher Parteien gewählt werden. So wird die Zahl der Direktmandate für Frauen angehoben und die Wahlfreiheit der Wähler*innen gesteigert.
- Geschlechtsparitätische Listen
Nach Auszählung der bei einer Landtagswahl abgegebenen Stimmen werden alle weiteren Sitze im Landtag, die einer Partei v.a. über die Zweitstimme (Listenmandate) zustehen, geschlechterparitätisch verteilt.
Dazu werden die Sitze abwechselnd auf die Kandidatin mit der jeweils höchsten Stimmzahl und dann auf den Kandidaten mit der jeweils höchsten Stimmzahl verteilt. So soll sichergestellt werden, dass nicht nur über die Erststimme, sondern auch über die Wahlkreislisten ein höherer Anteil Frauen in den Landtag gewählt wird.
- Intergeschlechtliche Personen
Um intergeschlechtlichen Personen Rechnung zu tragen, werden stets auch Personen, die sich als inter* identifizieren, für alle Kandidaturen zugelassen. Das heißt, Personen mit der Geschlechtsbezeichnung „divers“ oder ohne Geschlechtseintrag können wählen, für welchen Teil des Stimmkreis-Duos sie kandidieren. Auch bei der paritätischen Mandatszuteilung der Listenmandate werden sie berücksichtigt.
Verfassungsänderung erforderlich
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an drei Artikeln der Bayerischen Verfassung vor, über die nach einem Zwei-Drittel-Beschluss des Parlaments die Bürger*innen abstimmen können. Sie umfassen die notwendige Stimmkreisreform sowie die Absicherung eines hälftigen Anteils von Frauen unter den Mitgliedern des Landtags und der Staatsregierung.
Darüber hinaus müssen für die praxisgerechte Umsetzung unseres Vorhabens mehrere Artikel des Landeswahlgesetzes angepasst werden.
Gutachten bekräftig grüne Rechtsansicht
Unser Gesetz geht zurück auf ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Silke Laskowski, Rechtsprofessorin an der Universität Kassel. Sie ist spezialisiert auf die Themen Wahlrecht und Parität und ist Mitglied der Wahlrechtskommission des Bundestags.
Das Rechtsgutachten bestätigt die Verfassungskonformität unseres Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde Mitte Februar eingereicht und wird in den kommenden Wochen in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags aufgerufen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem „Gesetzentwurf für ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ sowie dem dazugehörigen Rechtsgutachten.