Anfrage zum Plenum
„Black-Steel“ Ermittlungsverfahren
In einer Anfrage zum Plenum habe ich die Staatsregierung gefragt, wie viele Bargeldabhebungen in welcher Höhe an welchen bayerischen Banken im Zusammenhang mit dem „Black-Steel“ Ermittlungsverfahren stattfanden, bevor diese Banken jeweils eine Verdachtsanzeige gestellt haben. Wie so oft kann oder möchte die Staatsregierung meine Frage nicht beantworten.
Wir brauchen eine Bargeldobergrenze
Über 70 Millionen Euro haben mehrere italienische Unternehmer*innen innerhalb weniger Monate an zwei Banken in München abgehoben, bevor Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wurden, wie unter anderem der Bayerische Rundfunk berichtete. Dass derartig hohe Bargeldabhebungen überhaupt möglich sind, liegt an einer fehlenden Bargeldobergrenze in Deutschland.
Deutschland kann nicht weiter ein Paradies für Geldwäscher bleiben, daher brauchen wir schnellstmöglich eine Bargeldobergrenze von 5.000€! – Katharina Schulze
Auch die Staatsregierung ist in der Pflicht
Ich sehe hier auch die Staatsregierung in der Pflicht, denn seit Jahren versperren sich Ministerpräsident Söder und seine Ministerinnen und Minister einer Bargeldobergrenze. Finanzminister Füracker sprach zuletzt davon, dass eine Bargeldobergrenze die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einschränke.
Die Freiheit jedes Einzelnen endet da, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Wir können der Geldwäsche nicht freien Lauf lassen, weil jemand für 15.000€ Schmuck in bar kaufen möchte. – Katharina Schulze
Als Politikerinnen und Politiker haben wir die Verantwortung, uns um das Wohl der Bevölkerung zu kümmern. Das bedeutet, dass wir illegale Aktivitäten wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung konsequent bekämpfen müssen. Der Fall „Black-Steel“ zeigt uns erneut, dass wirksame Maßnahmen wie eine Bargeldobergrenze nicht länger warten können.
Weitere Informationen zu meiner Anfrage findet man hier.