Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Bericht

Sportförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

19. November 2014 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Wie werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Bayern gefördert und welche Rolle spielt hier der Sport in Vereinen und an Schulen? Reicht die staatliche Finanzierung aus? Das wird uns die Regierung schriftlich berichten. Wir haben viele Fragen, wie dieser Antrag (pdf) zeigt.

Menschen mit Behinderung haben Recht auf Sport

Im März 2009 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft. Dort ist u.a. die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten auf allen Ebenen festgeschrieben. In einer inklusiven Gesellschaft ist diese Forderung eine Selbstverständlichkeit. Doch der Weg und die Umsetzung dahin bedeutet große Herausforderungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen.

Durch das gemeinsame Sporteln von Menschen mit geistigen, psychischen sowie körperlichen Behinderungen und Menschen ohne Einschränkungen werden soziale Barrieren überwunden und so ein wichtiger Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft geleistet.

So steht es um den inklusiven Sport in Bayern

Bis 2014 hat das Kultusministerium den Behindertensportvereinen die Aufgabe (und das Geld) übertragen, Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in ganz Bayern anzubieten. Förderschulen können dieses Angebot oft nicht selbst leisten. Seit der Landtagswahl liegt die Zuständigkeit hierfür maßgeblich beim Innenministerium. Aber auch das Sozialministerium vergibt Mittel.

Wie eine grüne Anfrage im Landtag zeigt, wird das seit 1983 bestehende Förderprogramm zur Förderung der sportlichen Betreuung behinderter SchülerInnen in Bayern auslaufen. Das Innenministerium signalisierte hier jedoch Gesprächsbereitschaft im Bereich einer Erweiterung der bestehenden Förderung des Behindertensports in Vereinen.

Bericht zeigt: Sport ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Diese Ministerien sind für die Sportförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zuständig:

  • Sozialministerium: Förderung des Breiten- und Freizeitsports für Menschen mit Behinderung insbesondere unter dem Aspekt der Teilhabe
  • Innenministerium: Förderung des vereinsgebundenen Breitensports für Menschen mit Behinderung (Förderung des Sportbetriebs der Vereine, vereinseigener Sportstättenbau) und Förderung des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BVS) in den Bereichen Nachwuchsleistungssport (Kadermaßnahmen), Wettkampf- und Lehrgangsmaßnahmen, Talentfördermaßnahmen und allgemeiner Sportbetrieb
  • Kultusministerium: Förderung des Schulsports für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

Das Sozialministerium fördert den Sport für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Bayern mit jährlich rund 1,3 Millionen Euro. Das Innenministerium fördert den Breitensport der Sportvereine mit jährlich knapp 27 Millionen Euro. Wie viel davon Menschen mit und ohne Behinderung zur Verfügung steht, wissen sie nicht. Das Kultusministerium hat dem Ausschuss keine Zahlen übermittelt.


Alle Details können Sie dem Antrag (pdf) entnehmen.