Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Pressemitteilung

Bayerische Grenzpolizei: „CSU-Prestigeprojekt nur noch leere Hülle“

28. August 2020 in Im Parlament, Pressemitteilungen |

„Das CSU-Prestigeprojekt ‚Bayerische Grenzpolizei‘ ist nur noch eine leere Hülle. Das Gericht gibt uns recht: Grenzschutz ist Bundessache“, erklärt die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Katharina Schulze und freut sich über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) zur Meinungsverschiedenheit zwischen den Landtags-Grünen und der Staatsregierung sowie der CSU-Landtagsfraktion über die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei.

Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip. „Alle Befugnisse, selbst als eigenständiger bayerischer Grenzschutz tätig zu werden – wie ursprünglich von Ministerpräsident Söder angekündigt – sind null und nichtig“, so Katharina Schulze: „Die Söder-Regierung erleidet Schiffbruch vor Gericht.“

Katharina Schulze fordert die Söder-Regierung auf, den „lächerlichen Etikettenschwindel ‚Bayerische Grenzpolizei‘ zurückzuziehen. Unsere Polizistinnen und Polizisten werden dringend in der Fläche in Bayern gebraucht. Außerdem: In einem vereinigten Europa sollte es eh keine innereuropäischen Grenzkontrollen geben.“

Ich habe im Mai 2019 für unsere Fraktion Klage eingereicht, die Klageschrift und alle weiteren Informationen findet man hier.

Was bedeutet das Urteil jetzt konkret? Einzig und alleine die Organisation Bayerische Grenzpolizei kann bestehen bleiben (Art. 5 POG), sie dürfen aber nur im Rahmen der Amtshilfe Grenzkontrollen durchführen und Schleierfahndung machen. Eigenständige Grenzkontrollen, wie die CSU in Artikel 29 PAG formuliert hat, sind verfassungswidrig und nicht erlaubt.

Hier kann man das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs nachlesen.