Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Anfrage zum Plenum

Barrieren des Alltags: Unbegleitete sehbehinderte Menschen im Schwimmbad

12. März 2015 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Im November 2014 durfte eine Frau mit Sehbehinderung in Neusäß (Schwaben) nicht ins Schwimmbad, weil sie keine Begleitperson dabei hatte. Diese Regelung gilt auch für staatliche Bäder, wie meine Anfrage zum Plenum (pdf) zeigt.

Der konkrete Fall in Neusäß beschäftigt momentan die Antidiskriminierungsstelle des Bundes – es gibt noch keine Ergebnisse. Dazu will sich die Staatsregierung auch nicht äußern.

Auch die zwei staatlichen Bäder (Bad Stehen und Bad Reichenhall) können Menschen mit Sehbehinderung nicht ohne Begleitperson besuchen. Das Argument: Die Bäder können nicht selbst eine Begleitperson stellen. Die Tatsache, dass es Menschen mit Sehbehinderung gibt, die den Besuch eines Bades alleine schaffen könnten, wird nicht angesprochen.

Alle anderen Bäder werden durch die jeweilige Kommune verwaltet. Es gibt eine Arbeitsgruppe zwischen Freistaat und Kommunalen Spitzenverbänden, die sich mit der barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raums beschäftigt. Ergebnisse gibt es noch im Jahr 2015.


Weitere Details können Sie der Anfrage zum Plenum (pdf) entnehmen.