Anfrage zum Plenum
Polizeipost im CSU-Umschlag?
Die Polizeiinspektion Augsburg-Süd hat angeblich einen Brief in einem CSU-Briefumschlag verschickt. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Polizei. Was die CSU-Regierung davon hält steht in dieser Anfrage zum Plenum (pdf).
CSU-Brief bei der Polizei?!
Ende Juni 2016 hat die Polizei in Augsburg-Süd angeblich einen Brief an eine Anwaltskanzlei in Berlin geschickt. Der Absender: „CSU Bezirksverband Schwaben Christlich Soziale Union Bundeswahlkreis Augsburg Land Hl.-Kreuz-Str.24 86152 Augsburg“.
In der Antwort an mich kann Innenminister Herrmann (CSU) weder bestätigen noch verneinen, dass der Vorfall so passiert ist. Man hätte das in der Kürze der Zeit nicht herausfinden können. Die Post der Polizeidienststelle werde aber von einem Postdienstleister abgewickelt – dort könnte der „technische und oder menschliche“ Fehler auch geschehen sein. Das Innenministerium wird die Begebenheit überprüfen.
Neutralitätspflicht
Eine der tragenden Säulen des Berufsbeamtentum ist das Gebot zur politischen Neutralität, festgelegt in beamtenrechtlichen Vorschriften (§ 33 BeamtStG). Alle Dienstkräfte der Polizei dürfen sich zum Beispiel während ihres Dienstes oder in Dienstzimmern ausdrücklich nicht parteipolitisch betätigen – natürlich zählt dazu auch das Versenden von Partei-Briefen.
Alle Details können Sie der Anfrage zum Plenum (pdf) entnehmen.