Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Anfrage zum Plenum

Atemschutzmaskenpflicht für alle Bürger*innen?

30. März 2020 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

In einigen Ländern (z. B Österreich) ist das Tragen eine Atemschutzmaske für alle Bürger*innen mittlerweile verpflichtend, um mehr (Fremd-) Schutz vor dem Coronavirus zu erreichen. Aus diesem Grund habe ich die Staatsregierung in einer Anfrage (PDF) gefragt, wie eine solche Empfehlung in Bayern für die Allgemeinheit diskutiert wird, wie ausreichender Schutz für bestimmte Sektoren (z. B. Gesundheitswesen, Rettungs- Polizeikräfte) gewährleistet wird und wie viele Masken in Bayern aktuell vorhanden sind.

Laut der Staatsregierung ist eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske für die bayerischen Bürger*innen momentan nicht geplant. Sie beruft sich auf die Weltgesundheitsorganisation WHO, laut der das Tragen einer Maske in der Allgemeinheit ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen und dazu führen kann, dass zentrale Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand schützt das Tragen einer Maske zudem den bzw. die Träger*in nicht sicher vor einer Infektion. Masken können lediglich die Weiterverbreitung des Virus durch die Luft eindämmen. Zentral ist weiterhin die Einhaltung der grundlegenden Hygieneregeln (Husten- und Nies-Etikette; Händehygiene; Einhalten eines Abstands von 1,50 Metern, wo immer möglich).

Angesichts begrenzter Ressourcen gilt es auch zu vermeiden, dass durch eine gesteigerte private Nachfrage nach professionellen Masken für Kliniken und Pflegeeinrichtungen Versorgungsprobleme entstehen. Die Staatsregierung hat nach eigener Aussage begonnen, die Bedarfe der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu erheben und verfolgt die Versorgungslage kontinuierlich.

Zentrale Beschaffung und Vergabe von Schutzausrüstung

Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich sowohl der Bund als auch der Freistaat Bayern entschlossen, Schutzausrüstung wie die genannten Schutzmasken zentral zu beschaffen und an die jeweiligen Bedarfsträger*innen abzugeben. In Bayern werden diese Produkte seit dem 20.03.2020 und in der Folge laufend durch das Technische Hilfswerk bis auf die Ebene der Ortsverbände und damit auf die Kreisverwaltungsbehörden verteilt. Diese verteilen die Materialien dann eigenständig an die Bedarfsträge*innen. Den Prinzipien des Schutzes vulnerabler Gruppen und der medizinischen Notwendigkeit folgend, werden die Produkte vorrangig an Krankenhäuser, ambulant tätige Ärzt*innen, den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen und Altenheime abgegeben.

In einem ersten Schritt wurden zu Beginn der Woche mit der Verteilung von 800.000 Schutzmasken begonnen. Weitere Mengen werden fortlaufend bestellt und anschließend verteilt.

Endlich geht bei dem Thema Schutzausrüstung etwas voran –  aber 800.000 Masken reichen nicht aus! Nicht nur medizinisches Fachpersonal, sondern auch Polizei, Rettungskräfte und Feuerwehr müssen bestmöglich geschützt werden. – Katharina Schulze

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte meiner Anfrage (PDF).