Antrag
Kriminalaktennachweis (KAN): Überflussige Daten löschen
Der Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei (KAN) ist ein polizeiliches Datenerfassungssystem. Hier werden personenbezogene Daten gespeichert. Sobald dies aber nicht mehr nötig ist, müssen die Daten gelöscht werden. In diesem Antrag (pdf) fordern wir, dass Daten im KAN besser und öfter gelöscht werden.
Optimierung des Datenlöschungsprozess notwendig
Leider gehört es zum Alltag, dass die Daten auch länger gespeichert werden, auch wenn ein Ermittelungsverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt worden ist. Ein Restverdacht der Polizei reicht aus um diese Daten weiter zu speichern.
Wir wollen, dass die Staatsregierung den Prozess der Datenlöschung optimiert. Hierzu fordern wir ein standardisiertes Verfahren, bei dem die Polizei durch die Staatsanwaltschaften automatisch über den Ausgang der Strafverfahren der im KAN gespeicherten Personen informiert wird, damit sie überprüft werden kann, ob eine Spericherung noch notwenig ist.
Keine Grundlage für ein Urteil über Restverdacht
Damit über einen möglichen Restverdacht geurteilt werden kann, müssen die Staatsanwaltschaften standardisierte Ausgangsmitteilungen an die ermitteldenden Polizeidienststellen senden. Hierbei ist nötig besonders darauf zu achten, bei der Verfahrenseinstellung mit der ausdrücklichen Feststellung „unschuldig“ oder „kein begründeter Tatverdacht“ zu versehen. Ein solches System gibts es momentan leider nicht.
Alle weiteren Details können Sie dem Antrag (pdf) entnehmen.