Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Anfrage zum Plenum

Keine Hinweise auf rechte Tatmotive?

5. März 2015 in Anträge und Anfragen |

Auch nach der Selbstenttarnung des NSU-Trios hat das Innenministerium bei einer internen Überrpüfung keine weiteren ungeklärten Neonazi-Morde in Bayern feststellen können. Ob die 45 noch ungeklärten Mordfälle in Bayern tatsächlich keinen rechtsextremen Hintergrund haben, ist zu bezweifeln, siehe meine Anfrage zum Plenum (pdf). Daher fordere ich die Einsetzung einer unabhängigen Kommission.

Ungeklärte Morde wurden überprüft

Eine meiner Anfragen zum Plenum aus dem Jahr 2013 (pdf) ergab, dass es bundesweit 745 ungeklärte Mordfälle gibt, 45 davon in Bayern. All diese Fälle wurden im vergangenen Jahr auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund überprüft.

Für die bayerischen Fälle kommt das Innenministerium zu folgendem Ergebnis: „Bislang konnte bei den erhobenen bayerischen Vorgängen keine rechtsextremistische oder andere politische Tatmotivation festgestellt werden.“

Neue unabhängige Überprüfung nötig

Zwei Zeitungen haben zu sieben Morden in Bayern einen rechtsextremen Hintergrund recherchiert. Einer dieser Fälle betrifft beispielsweise einen jungen Amokläufer, der im Jahr 1999 in Bad Reichenhall seine Schwester und drei weitere Menschen erschoss. Der Amokschütze, ein Hitler-Fan, begeht Suizid. Die Polizei findet bei ihm zu Hause aufgemalte Hakenkreuze, Gewaltvideos, CDs mit rechtsextremen Inhalten und ausländerfeindliche Parolen in einem Notizheft.

Auch die Morde des NSU wurden jahrelang nicht als rechtsextrem erkannt. Seit 1995 gab es angeblich nur sechs Tötungsdelikte mit rechtsextremen Hintergrund in Bayern – fünf davon wurden vom NSU verübt. Die Probleme unserer Sicherheitsbehörden, eigene Ermittlungspannen selbstkritisch aufzuarbeiten, werden hier deutlich.

Die interne Überprüfung dieser 45 ungeklärten Morde in Bayern hat offensichtlich nicht funktioniert. Deshalb fordern wir eine erneute Überprüfung dieser Taten durch unabhängige Experten.


Alle Details können Sie der Anfrage zum Plenum entnehmen (pdf).