Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Grünes Maßnahmenpaket

13-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus und Rassismus in Sicherheitsbehörden

9. November 2020 in Im Parlament |

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Polizei und Verfassungsschutz vertritt demokratische Werte und stehen hinter unserer Verfassung. Die Beschäftigen sorgen tagtäglich für unsere Freiheit und Sicherheit. Einer aktuellen Studie zufolge genießt die Polizei ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Gleichzeitig sieht 31% der Bevölkerung ein großes bis sehr großes Problem mit Rassismus bei der Polizei. Wir Grüne sind uns sicher, dass diese Zahl nicht nur uns bedrückt, sondern auch viele Polizist*innen. Aus diesem Grund haben wir einen 13-Punkte-Plan (PDF) erarbeitet, wie man in Rechtsextremismus und Rassismus in den Sicherheitsbehörden entgegenwirken kann.

Rechtsextreme Chatgruppen bei Sicherheitsbehörden

Immer wieder gibt es Berichte über rechtsextreme Netzwerke oder Chatgruppen in Sicherheits- und Landespolizeibehörden. 2018 wurde die Chatgruppe „Nordkreuz” aufgedeckt. Im März 2019 kam z.B. eine antisemitische Chatgruppe des bayerischen USK ans Licht.

Im aktuellen Lagebericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ‚Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden‘ wurden 31 Verdachtsfälle aus Bayern gemeldet. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Mitarbeitenden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung jeden Tag beschützen, beschädigt staatliche Institutionen und erschüttert das Vertrauen der Bürger*innen in ihre Sicherheitsbehörden.

Konsequente Aufklärung erforderlich

Die bekanntgewordenen rechtsextremistischen und antisemitischen Verdachtsfälle müssen konsequent aufgeklärt und Maßnahmen ergriffen werden, um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenzutreten. In den Sicherheitsbehörden können Demokratiefeindlichkeit, Rechtsextremismus, Rassismus und andere Ungleichwertigkeitsvorstellungen nicht geduldet werden.

Alle Menschen – unabhängig von Hautfarbe, Religion, Migrationsgeschichte, Geschlecht oder sexueller Identität – müssen darauf vertrauen können, dass die Polizei sie schützt und nicht diskriminiert. – Katharina Schulze

Verfassungsfeinde gehören nicht in Sicherheitsbehörden

Mitarbeiter*innen der Sicherheitsbehörden verfügen über den Zugang zu Waffen und Munition, über taktische und operative Kenntnisse sowie über Zugang zu sensiblen Informationen und Datenbanken. Wenn sich in ihrer Mitte Personen befinden, bei denen sich demokratiefeindliche und rechtsextreme Einstellungen verfestigen, dann bedeutet dies eine erhebliche Gefahr für den Staat und die Gesellschaft.

Für uns ist klar: Wir wollen keine Verfassungsfeinde bei der Bayerischen Polizei und beim Landesamt für Verfassungsschutz. – Katharina Schulze

Damit die Demokratiebeschützer*innen in den Behörden gestärkt werden, fordern wir folgende Maßnahmen bei der Bayerischen Polizei und im Landesamt für Verfassungsschutz:

1. Studie zu strukturellem Rassismus und Racial Profiling bei der Polizei durchführen

Wir brauchen dringend eine von unabhängigen Forscher*innen konzipierte und durchgeführte Dunkelfeldstudie zu strukturellem Rassismus und „Racial Profiling“ in der Bayerischen Polizei. Die Perspektiven der Polizei auf ihre Arbeit, als auch die Perspektive der Betroffenen durch die Arbeit der Polizei muss in die Konzeption miteinbezogen werden.

Diese Studie soll als Bestandsaufnahme dienen und insbesondere untersuchen, woher diese Einstellungen kommen und ob sie in bestimmten Arbeitsbereichen und Einsatzgebieten gegebenenfalls gehäuft auftauchen. Auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse sollen Vorschläge für (präventive) Gegenmaßnahmen erarbeitet werden.

2. Unabhängige*n Polizeibeauftragte*n einrichten

Es muss die Möglichkeit für alle Bedienstete der Polizei geben, Hinweise auf rechtsextreme, antisemitische und demokratiefeindliche Haltungen und sonstigem Fehlverhalten bei der Bayerischen Polizei an eine unabhängige Stelle zu melden. Dass solche Hinweise aus Furcht vor negativen Konsequenzen innerhalb der eigenen Dienststelle nicht weitergegeben werden, möchten wir verhindern.

Die neu zu schaffende Stelle, die außerhalb der Organisationsstruktur der bayerischen Polizei angesiedelt ist, soll auch Bürger*innen, Bürger- und Menschenrechtsorganisationen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ist am Bayerischen Landtag angesiedelt.

Wir Grüne haben einen Gesetzentwurf (PDF) für eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n in den Landtag eingebracht, den die Staatsregierung leider abgelehnt hat.

3. Whistleblower-Schutz für Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes

Auch die Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes müssen die Möglichkeit haben, bei Missständen in der Behörde anonym Hinweise zu melden oder sich Rat für den Umgang mit demokratiefeindlichen Äußerungen einzuholen. Es muss ihnen ermöglicht werden, sich anonym an ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Landtags zu wenden. Das Gremium hat die Aufgabe und die Befugnis die parlamentarische Kontrolle über die Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz auszuüben.

4. Verfassungsfeindliche Verstöße im Lagebild erfassen

Verstöße, wie z.B. menschenfeindliche Äußerungen in Chatgruppen, das Tragen extremistischer Abzeichen an der Uniform oder Hetze gegen Geflüchtete durch Beamt*innen müssen kontinuierlich erfasst und dokumentiert werden. Der Innenminister muss absolute Zahlen sowohl von Extremismus-Verdachtsfällen wie auch von Disziplinar- und Strafverfahren im Kontext Extremismus bei der Polizei statistisch erfassen und veröffentlichen. Auch hier muss das Dunkelfeld aufgehellt werden, um durch Transparenz und Aufklärungsbereitschaft verlorenes Vertrauen wiederherzustellen und aufzubauen.

5. Supervision stärker verankern

Die täglichen Erfahrungen in der Arbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes können psychisch und emotional belastend sein. Wachsender Druck, eine Vielzahl an Überstunden und viele Konfrontationen mit Gewalt, Tod, Kriminalität und Ausnahmesituationen sind gravierend. Diese Belastungen können bei fehlender Möglichkeit zur Reflexion dazu führen, dass die Beschäftigten die eigentlichen Ziele und Grundsätze bzw. den Sinn ihrer Arbeit aus dem Auge verlieren.

Deshalb sollten den Polizeibeamt*innen, Tarifbeschäftigten sowie den Beschäftigten des Verfassungsschutzes qualifizierte Ansprechpartner*innen und Zeiträume zur Verfügung gestellt werden, um die täglichen Erfahrungen reflektieren zu können. Alle Beschäftigten in der Polizei und im Verfassungsschutz müssen mindestens einmal im Vierteljahr die Möglichkeit zu einem Supervisionsgespräch haben.

6. Fortbildungsmaßnahmen verbindlich ausbauen

In der Ausbildung der Polizeibeamt*innen gibt es Module z. B. zur Demokratiebildung. Es gibt jedoch keine regelmäßigen und wiederkehrenden Fortbildungsmaßnahmen im Laufe der Dienstjahre. Sowohl für Polizeibeamt*innen als auch für Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes muss es also eine Verstärkung der Fortbildungsmaßnahmen zur weiteren Förderung der interkulturellen Kompetenz, zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Diskursen über Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zum Erkennen rassistischer Inhalte und rechtsextremer Symbolik und Merkmale entsprechender Online-Kommunikation geben.

7. Rotation in den Sicherheitsbehörden einführen

Mitarbeiter*innen von Sicherheitsbehörden müssen sich insbesondere in schwierigen Situationen aufeinander verlassen können. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich vertrauen und gegenseitig gut kennen. Diese Bezugsgruppen und ein freundschaftliches Näheverhältnis dürfen aber nicht dazu führen, dass sich ein falsch verstandener Korpsgeist entwickelt und rechtsextreme, demokratiefeindliche und menschenverachtende Äußerungen unwidersprochen bleiben. Deswegen ist Rotation und eine hohe Personalausstattung in besonders belastbaren Bereichen ein gutes Mittel um dem entgegenzuwirken.

8. Wertekanon für die Sicherheitsbehörden entwickeln

Wir fordern das Innenministerium auf, Prozesse in der Bayerischen Polizei und im Landesamt für Verfassungsschutz zu initiieren, mit dem Ziel jeweils einen eigenen Wertekanon zu entwickeln. Die Prozesse selbst sollen durch die Behördenleitungen der Polizeibehörden bzw. der Präsidentin/dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz gesteuert werden. Das schon vorhandene Leitbild der Bayerischen Polizei gilt es also weiterzuentwickeln. Alle Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, ihre Perspektiven einzubringen.

9. Anonymisierte Kennzeichnungspflicht einführen

Wenn Beamt*innen im Einsatz mit sichtbaren Dienstnummernschildern an der Uniform gekennzeichnet sind, können sie in Fällen polizeilichen Fehlverhaltens eher zur Rechenschaft gezogen werden. Über eine Nummernkennzeichnung kann diese Kontrolle am einfachsten gewährleistet werden. Neun Bundesländer und viele Mitgliedstaaten der EU haben mit diesem Schritt sehr gute Erfahrungen gemacht.

10. Analysekapazitäten der Sicherheitsbehörden stärken

Damit brandgefährliche Netzwerke schneller aufgehellt werden, müssen dringend die Analysekapazitäten der verschiedenen Sicherheitsbehörden in Bezug auf Rechtsextremismus gestärkt werden. Vor allem muss stets sichergestellt sein, dass genug fachkundiges Personal für die unterschiedlichen Extremismus- Bereiche vorhanden ist. Das ist unerlässlich, damit in den Behörden verfassungsfeindliche Bestrebungen schneller und besser als solche eingeordnet werden können. Außerdem muss die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit Demokratie- und Rechtsextremismus-Forschung gestärkt werden.

11. Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Anwärter*innen bei Polizei und Verfassungsschutz nur im Paket

Verfassungsfeinde habe keinen Platz in unseren Sicherheitsbehörden. Dafür müssen die oben genannten Maßnahmen eingeführt und umgesetzt werden. Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Anwärter*innen bei Polizei und Verfassungsschutz alleine ist jedoch kein Allerheilmittel. Schon jetzt erfolgt in Fällen, in denen bei der Einstellung in den Polizeidienst Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz. Die Bewerber*innen müssen dafür allerdings ihre Zustimmung erteilen.

12. Gesamte öffentliche Infrastruktur stärken

Die Polizei ist nicht für die Lösung aller gesellschaftlichen Probleme zuständig, vielmehr muss sie von Aufgaben entlastet werden und braucht ausreichend Personal und Ressourcen. Überall dort, wo dafür zu wenige Ressourcen zur Verfügung stehen und sich der Staat buchstäblich aus dem öffentlichen Leben zurückzieht, entstehen Lücken, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden und Kriminalität begünstigen können. Im Sinne einer umfassend verstandenen Sicherheit muss die gesamte öffentliche Infrastruktur gestärkt werden.

13. Getroffenen Maßnahmen regelmäßig evaluieren

Die oben genannten Maßnahmen sind nach Umsetzung regelmäßig zu evaluieren, damit der Prozess des lebenslangen Lernens und der Professionalisierung fortgesetzt wird. Über die jährliche Evaluation muss dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im Bayerischen Landtag berichtet werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem 13-Punkte-Plan (PDF).