Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Mehr Bürgerbeteiligung in Verwaltungsverfahren

Planungsrecht ist kein Bastarecht

7. November 2014 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Eine Neufassung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz ohne umfassende Beteiligung der Bürgergesellschaft – das ist Basta-Politik nach Gusto der Staatsregierung. Deshalb haben wir im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags unter Berufung auf das Minderheitenrecht der Fraktion durchgesetzt, dass dieser Gesetzentwurf in einer öffentliche Anhörung auf den Prüfstand gestellt wird.

Öffentliche Anhörung erreicht

Im Rahmen dieser Anhörung, die Anfang 2015 stattfinden soll, wollen wir, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz unter dem Blickwinkel der Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände auf den Prüfstand gestellt wird. Im Rahmen dieser Anhörung treten wir dafür ein, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz unter dem Blickwinkel der Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände auf den Prüfstand gestellt wird.

Dazu gehört neben der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Frage, ob die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eingeräumten Möglichkeiten der Informationen über das Internet ausreichend sind. Auch sind die geltenden Fristen- und Präklusionsregelungen unter dem Stichwort der „Chancengleichheit“ zwischen Bürger und Verbänden auf der einen sowie dem Vorhabenträgern auf der anderen Seite zu hinterfrage.

Ohne Bürgerbeteiligung keine Akzeptanz für Großprojekte

Fest steht für uns bereits jetzt: Nur eine verpflichtende, frühzeitige und ergebnisoffene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Verwaltungsverfahren, die auch eine Prüfung alternativer Standorte und Trassen beinhaltet, scheint in der Lage zu sein, die notwendige Akzeptanz von Großvorhaben in der Öffentlichkeit zu schaffen.

Wenn Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände erst dann in Projekte einbezogen werden, wenn bereits viel Geld in konkrete Planungen geflossen ist uns sich Behörde und Vorhabenträger auf eine Lösung festgelegt haben, ist es zu spät für echte und effektive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.


Weitere Details können Sie unserem Antrag auf Anhörung (pdf) entnehmen.