Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Schriftliche Anfrage

Aktivitäten der rechtsextremen Reichsbürger Bewegung in Bayern

30. Mai 2016 in Anträge und Anfragen |

In den vergangenen Jahren häufen sich auch in Bayern Berichte über Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“. „Reichsbürger“ erkennen den deutschen Staat nicht an und geraten so immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz. Das ist ein großes Problem für Verwaltung und Sicherheitsbehörden. Mehr dazu in meiner Schriftlichen Anfrage (pdf).

Wer sind die „Reichsbürger“?

In dieser Bewegung sammeln sich – mehr oder weniger organisiert – Rechtsextremisten und (antisemitische) Verschwörungstheoretiker, die Behörden, Gerichte und Verwaltungen – also letztlich den gesamten Staat – kategorisch ablehnen. In ihrer absurden Vorstellung erachten sie den deutschen Staat als nicht rechtmäßig und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich weiter existiert. Da sie staatliches Recht als für sich nicht gültig betrachten, geraten sie immer wieder in Konflikt mit dem Gesetz – zuletzt in Dachau und Kaufbeuren. Doch in Bayern wird noch nicht viel gegen die „Reichsbürger“ unternommen.

Verbände der Landespolizei und das Bayerische Landeskriminalamt teilen – laut Süddeutscher Zeitung – mit, „dass sich das Spektrum der Delikte der ‚Reichsbürger‘ von Widerstandshandlungen über Bedrohung bis hin zur Körperverletzung erstreckt.“ Auch ist von Verunsicherung und „diffusen Ängsten“ im Umgang mit den „Reichsbürgern“ die Rede. Und davon, dass sich die Fälle häufen. Der Präsident des Amtsgerichts München, Reinhard Nemetz, wird von der dpa wie folgt zitiert: „Unsere Gerichtsvollzieher haben regelrecht Angst.“ Um über die „Reichsbürger“ und den Umgang mit ihnen aufzuklären, wurde beispielsweise in Brandenburg und Sachsen ein entsprechendes Handbuch herausgegeben.

„Reichsbürger“ in Bayern: ein Problem

Meine Anfrage zeigt, dass die „Reichsbürger“ in den letzten Jahren ziemlich aktiv sind in Bayern. Nach ihrer Eigendarstellung haben sie in den letzten drei Jahren 30 Veranstaltungen durchgeführt – davon sechs in München. Und nur zu den beiden Veranstaltungen in diesem Jahr liegen der Staatsregierung Informationen vor. Auch insgesamt ist die Erkenntnislage der Staatsregierung ziemlich dünn: Die Zahl der Anhänger ist „insgesamt nicht bekannt“. Das ist nich beruhigend, dass die CSU-Regierung so wenig über die „Reichsbürger“ weiß.

Nur eine Gruppe, die „Exilregierung des deutschen Reiches“, wird vom Bayerischen Verfassungsschutz beobachtet.

Meine Frage nach der Entwicklung der Aktivitäten und Gesetzesverstöße wird mit Verweis auf den „unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand“ erst gar nicht beantwortet. Das wird dem Ernst der Sache nicht gerecht: selbst aus der Justiz kommen Klagen, dass entsprechende Vorfälle zunehmen – z.B. aus dem Amtsgericht München: Allein im vergangenen Jahr hat Amtsgerichtspräsident Nemetz seinerseits 80 Anzeigen gegen Anhänger der Reichsbürger-Ideologie gestellt – wegen Beleidigung, Nötigung, versuchter Erpressung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (mehr dazu hier).

Die Malta-Masche der „Reichsbürger“

Malta-Masche behindert dt. Justiz

Die Reichsbürgerbewegung nimmt momentan nach Medienberichten Bundeskanzlerin Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck ins Visier: sie überhäufen sie mit Zuschriften und haben sie in das UCC-Schuldenregister in Washington eingetragen. Dann tragen sie dort vermeintliche Geldforderungen, oft in Millionenhöhe, gegenüber den angeblichen Schuldnern in das Register ein. Diese Forderungen gelangen dann an Inkasso-Unternehmen in Malta, die damit auf Malta vor Gericht gehen und Vollstreckungen erwirken.

Die Betroffenen müssen vor Ort auf Malta erscheinen, um sich dagegen zu wehren. Wenn sie es nicht tun, droht die Vollstreckung der hohen Geldbeträge. Das beschäftigt seit Monaten deutschlandweit Richter, Gerichtsvollzieher und Justizangestellte. Reichsbürger drangsalieren auch gezielt Behördenmitarbeiter und behindern Gerichtsverfahren. Das bindet natürlich sehr viel Arbeitskraft.


Alle Details können Sie der Schriftlichen Anfrage (pdf) entnehmen.