„Rettet die Bienen“
Volksbegehren Artenvielfalt wird Gesetz
Happy End für die Artenvielfalt: Letzte Woche hat der Bayerische Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens Artenvielfalt verabschiedet! Danke allen 1,745 Millionen Bienenretter*innen in Bayern: Das ist euer Erfolg! Was im Februar bei Eiseskälte mit langen Schlangen vor den Rathäusern begann und in den vergangenen Monaten in stundenlangen Sitzungen diskutiert wurde, fand letzte Woche seinen Abschluss. Das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen!“ wurde samt Begleitgesetz und umfassenden Maßnahmenpaket im Landtag verabschiedet: Bayern hat ab heute ein besseres Naturschutzgesetz.
Ein besseres Naturschutzgesetz für Bayern
Die verabschiedeten Änderungen des bayerischen Naturschutzgesetzes haben das Potential, Bayern maßgeblich zu verändern. Wie im Volksbegehren gefordert, verpflichtet sich der Freistaat Bayern, auch eine Reihe von bestehenden Gesetzen so abzuändern, dass der Erhalt der Artenvielfalt und der natürlichen Lebensräume gewährleistet werden kann. Zusätzlich sind Ziele verankert, die die Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft – als Hauptursache des Artensterbens – nicht nur aufhalten, sondern auch wieder zurückdrehen.
Zu den größten Erfolgen zählen für den Trägerkreis die Einstellung von jeweils 50 Biodiversitätsberater*innen und 50 Wildlebensraumberater*innen, der Erhalt von zehn Prozent Naturwaldfläche als funktionsfähiges Netz von nutzungsfreien Wäldern, die Verpflichtung zu Gewässerrandstreifen und die Erhöhung des Biotopverbundes auf 15 Prozent des Offenlandes und des Ökolandbaus auf 30 Prozent.
Regierung lehnt grüne Änderungsanträge ab
Das groß angekündigte zusätzliche Versöhnungsgesetz der CSU-/FW-Fraktion sollte eigentlich im weiteren parlamentarischen Verfahren um weitere Impulse ergänzt werden. Da wundert man sich dann schon, dass alle Anträge der Opposition, darunter sechs Anträge von uns Grünen, abgelehnt wurden. So will die Koalition nicht mehr kommunale Verantwortlichkeit für naturschutzfachlich wertvolle Flächen, keine finanzielle Verlässlichkeit für den Vertragsnaturschutz, kein Verbot aller gentechnisch veränderter Organismen, keine bessere Kontrolle der Ausgleichsflächen, keine regelmäßige Aktualisierung der naturschutzfachlichen Grundlagen (Rote Listen, Biotopkartierung) oder mehr Moorschutz durch Wasser- und Bodenverbände. Für uns heißt das: Wir bleiben weiter dran, damit Natur- und Artenschutz in Bayern dauerhaft wirkt.
Trotzdem: das Volksbegehren Artenvielfalt ist Gesetz und das ist gut so! Jede und jeder, die oder der in dieser Sache gekämpft hat, hat Naturschutzgeschichte geschrieben! Dafür nochmal vielen, vielen Dank und ein Hoch auf die direkte Demokratie!