Pressemitteilung
Urteil zu innereuropäischen Grenzkontrollen: Weg mit den Schlagbäumen!
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 26. April eine wichtige Entscheidung zur Beendigung der innereuropäischen Grenzkontrollen getroffen. Die Frage, ob aufgrund einer Bedrohungslage Kontrollen quasi unbegrenzt immer wieder für sechs Monate verlängert werden dürfen oder ob diese Höchstfrist nicht überschritten werden darf, wurde nun für ganz Europa geklärt. Grenzkontrollen an den europäischen Binnengrenzen dürfen nur in Ausnahmefällen eingeführt werden und keinen Tag länger als maximal 6 Monate andauern.
Leon Eckert, Bundestagsabgeordneter und bayerischer Vertreter im Innenausschuss, kommentiert das Urteil: „Mit dem Urteil setzt der EuGH den Mitgliedsstaaten sehr klare Richtlinien, wie mit den Grenzkontrollen umgegangen werden darf. Die Grenzkontrollen, die der ehemalige Innenminister Horst Seehofer eingeführt hat, müssen jetzt auf deutscher Seite zügig eingestellt werden. Das Urteil des EuGH ist ein klarer Fingerzeig, dass vom Grundsatz des Schengener Abkommens nicht leichtfertig abgewichen werden darf.“
Die Fraktionsvorsitzende der Bayerischen Grünen, Katharina Schulze ergänzt: „Das Gericht hat klar geurteilt: Für die Freizügigkeit und gegen ein Europa der Schlagbäume! Das ist ein guter Tag für unser vereintes Europa.“
Auch der grüne Landtagsabgeordnete Toni Schuberl begrüßt dieses Urteil ausdrücklich: „Dieses Urteil betrifft auch Deutschland und damit auch die bayerisch-österreichischen Kontrollen. Grenzkontrollen dürfen aufgrund einer Bedrohungslage nur sechs Monate aufrechterhalten werden und nicht verlängert werden. Sie wurden am 13. September 2015 eingeführt und regelmäßig bis heute, stets mit derselben Begründung verlängert. Die Kontrollen bestehen nun seit 2416 Tagen, sie sind also seit 2235 Tagen rechtswidrig und dürfen keinen Tag länger bestehen bleiben.“