Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Pressemitteilung

Reichsbürger und Rechtsextreme entwaffnen, Waffenrecht verschärfen, Waffenmissbrauch verhindern

30. November 2016 in Pressemitteilungen |

„Die Bayern rüsten auf. Waffen stellen eine zunehmende Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Die weite Verbreitung ist in hohem Maße besorgniserregend“, erklärt die innenpolitische Sprecherin Katharina Schulze. Die Landtags-Grünen bringen deshalb heute einen Dringlichkeitsantrag (pdf) ins Plenum ein. „Die CSU-Regierung schläft bei der konsequenten Anwendung des Waffenrechts und bremst, wenn es darum geht, Lücken im Waffenrecht zu schließen.“

Im Waffenrecht gebe es gefährliche Regelungslücken, beispielsweise bei unbrauchbar gemachten Schusswaffen (Dekorationswaffen). „Deaktivierte Waffen können wieder aktiviert und erneut zu tödlichen Waffen werden“, so Katharina Schulze: „Die CSU-Regierung bremst hier Vorschläge der EU für eine Reform des Waffenrechts aus, die gerade die Regeln zu Besitz und Handel mit solchen Waffen, die viele Menschenleben bei den Terrortaten der letzten Monate gekostet haben, verschärfen wollen.“

Die Landtags-Grünen fordern, den Besitz von Waffen und den Handel damit strenger zu regeln und Reichsbürgern und Rechtsextremisten in Bayern die Waffenerlaubnis konsequenter als bisher zu entziehen bzw. gar nicht erst zu erteilen. Von den mehr als 1700 Personen, die in Bayern der so genannten Reichsbürgerbewegung zuzuordnen sind, haben nach Angaben des CSU-Innenministers etwa 340 Waffen. Auch die Zahlen zu Rechtsextremen mit Waffen seien besorgniserregend. 177 Personen der rechten Szene verfügen in Bayern über eine Waffenerlaubnis (Mai 2016), so das CSU-Innenministerium.

Katharina Schulze: „Wer durch ein lasches Waffenrecht diese Entwicklung unterstützt, macht sich mitschuldig. Unser oberstes Ziel muss es sein, das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und nicht das Recht auf Waffenbesitz.“


Weitere Details können Sie dem grünen Dringlichkeitsantrag (pdf) entnehmen.