CSU-Gesetzentwurf
Psychisch Kranke nicht in die Nähe von Straftätern rücken!
Vom Polizeiaufgabengesetz bis hin zum Entwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) sieht man sehr deutlich: Die CSU hat kein Interesse an Freiheit, Selbstbestimmung und Bürgerrechten. Wir Grüne werden alles dafür tun, dieses Gesetz zu verhindern! Das habe ich in meiner Rede im Plenum deutlich gemacht. Hier finden Sie das Video.
Darum sind die Grünen gegen das CSU-PsychKHG
Vier Paragrafen in diesem Gesetzentwurf enthalten Aussagen über Hilfe für Patientinnen und Patienten – und 35 über ihre „Unterbringung“ zu Zwecken der Gefahrenabwehr. Das hat die CSU aus dem Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz abgeschrieben – ein Gesetz, in dem es um verurteilte psychisch kranke Straftäter geht.
Der Entwurf der CSU entspricht weder dem aktuellen Stand der Wissenschaft, der Medizin, noch den Ergebnissen der Runden Tische im Landtag seit 2014. Was die CSU hier vorschlägt, ist ein zivilisatorischer Rückschritt. Die Psychiatrie ist schon weiter, die Gesellschaft ist schon weiter, nur die CSU verharrt in der Vergangenheit.
Menschen, die eine seelische Krankheit haben und trotz Angst vor Stigmatisierung Hilfe in Anspruch nehmen gehören auf eine Liste starker Persönlichkeiten, nicht in eine zentrale Unterbringungsdatei. – Katharina Schulze
Wer wird denn in einer Notsituation noch vertrauensvoll professionelle Hilfe suchen, wenn klar ist, dass man als psychisch KrankeR registriert und stigmatisiert wird? Wir brauchen anonymisierte Register mit Informationen zu Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen. Den CSU-Überwachungswahn braucht kein Mensch.