Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Impuls

Parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden stärken

27. April 2019 in Im Parlament |

In allen Landtagen und im Bundestag gibt es parlamentarische Kontrollgremien, die – wie der Name schon andeutet – die Verfassungsschutzbehörden kontrollieren. Mitglieder dieser parlamentarischen Gremien dürfen sich aber über bundesländerübergreifende Fälle nicht austauschen und können so nicht sinnvoll arbeiten. Grüne aus ganz Deutschland fordern Änderungen ein. Ein Impuls.

In der Bundesrepublik gilt im Bereich der Sicherheitsbehörden die föderale Aufgabenteilung. Alle Bundesländer und der Bund haben jeweils eigene Polizei- und Verfassungsschutzbehörden. Gleichwohl gibt es auch angesichts veränderter Bedrohungslagen in den letzten Jahren den immer stärker zunehmenden Trend einer länderübergreifenden Vernetzung, und zwar sowohl zwischen den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden als auch zwischen den Bundesländern untereinander und mit der Bundesebene. Auch wenn diese Vernetzung das verfassungsrechtlich geschützte Trennungsgebot und das Föderalismusprinzip berührt, ist sie doch grundsätzlich in vielen Fällen sinnvoll und begrüßenswert. Erst durch den Informationsaustausch werden die Sicherheitsbehörden in vielen Fällen in die Lage versetzt, angemessen auf Gefahren für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zu reagieren. Gefahren auch und gerade durch hochmobile Zellen, die sich zunehmend international, innerhalb Europas und Deutschlands selbstverständlich über Ländergrenzen hinweg bewegen.

Der richtigen und wichtigen Kooperation im Verfassungsschutzverbund muss eine ebenso wichtige wie richtige länderübergreifende Kooperation der parlamentarischen Kontrolle gegenüberstehen.

Einer von vielen Aspekten der gegenwärtigen bundesweiten Debatte um Veränderungen bei den Sicherheitsbehörden muss daher auch die Ausgestaltung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden sein. Da die Maßnahmen des Verfassungsschutzes verdeckt durchgeführt werden, wie etwa geheime Abhörmaßnahmen, Observationen oder der umstrittene Einsatz von V-Leuten, erfüllen die parlamentarischen Kontrollgremien der Landtage und des Deutschen Bundestages eine wichtige Aufgabe. Daher müssen auch die Kontrollbefugnisse entsprechend angepasst und ausgestaltet sein.

Die parlamentarische Kontrolle hält gegenwärtig mit der sich ausweitenden Vernetzung nicht mit.

Während die Amtsleiterinnen und Amtsleiter der Verfassungsschutzbehörden sich auf regelmäßigen Tagungen vernetzen und austauschen, besteht die Möglichkeit eines solchen Austauschs im Bereich der parlamentarischen Kontrollgremien zur Kontrolle der Verfassungsschutzämter nicht. Da aus Quellenschutzgründen viele „von außen“ eingesteuerte Zusammenhänge und Sachverhalte in der jeweiligen Behörde verschleiert und damit auch der ordnungsgemäßen Kontrolle entzogen werden, ist die verstärkte Kooperation der parlamentarischen Kontrolle nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig aber gegenwärtig auf Grund der Geheimhaltungsvorschriften rechtlich nicht zulässig. Auch im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum des Bundes tauschen die Nachrichtendienste und Polizeibehörden des Bundes und der Länder Informationen über laufende Fälle aus. Hier fehlen bis heute entsprechende, klare Rechtsgrundlagen, aber auch eine effektive parlamentarische Kontrolle des Datenaustausches und der behördenübergreifenden Fälle. Es gibt nicht einmal eine ordentliche Dokumentation des Besprochenen, Ausgetauschten und Verabredeten.

Die skizzierten Zustände schwächen die verfassungsrechtlich vorgegebene Kontrolle massiv und sind nicht hinnehmbar.

Eine effektive parlamentarische und damit demokratische Kontrolle ist derzeit nur sehr begrenzt möglich, wenn bei gemeinsamen und verbunden Tätigkeiten mehrerer Sicherheitsbehörden sich die jeweilige parlamentarische Kontrolle nur auf die Teilarbeit der dem jeweiligen Land oder dem Bund zugeordneten Behörde beschränkt. Eine effektive Kontrolle ist aus unserer Sicht nur möglich, wenn sich auch die parlamentarischen Kontrollgremien – bei vollen Verschwiegenheitsverpflichtungen nach außen – besser vernetzen und austauschen und so ein Gesamtbild erlangen können.

Wir wollen daher folgendes erreichen:

  1. Die Landesverfassungsschutzgesetze und das PKGr-Gesetz des Bundes müssen es den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollgremien ermöglichen, sich über gemeinsame Maßnahmen und den Datenaustausch von Behörden verschiedener Länder und des Bundes ihrem Auftrag entsprechend auszutauschen.
  2. Analog zu den Amtsleitertagungen sind regelmäßige gemeinsame Tagungen der Mitglieder der parlamentarischen Kontrollgremien durchzuführen, um den Austausch über strukturelle und grundsätzliche Fragestellungen zu ermöglichen.
  3. Bei Unterrichtungen über gemeinsame und verbundene Maßnahmen sind in den jeweiligen Kontrollgremien die Informationen jeweils vollständig und auch über die Beiträge und Informationen von Behörden der bzw. anderer Länder oder des Bundes zu geben. Die Kontrollgremien erhalten auch die Befugnis in Einzelfällen, auch Behördenvertreterinnen und -vertreter der bzw. anderer Bundesländer und des Bundes vorzuladen, um über gemeinsame Tätigkeiten Auskunft zu erhalten.
  4. In parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, sowohl in den Bundesländern als auch im Bund, sind im Rahmen des jeweiligen Untersuchungsauftrags ebenfalls sämtliche Informationen über gemeinsame Maßnahmen vorzulegen, unabhängig davon von wem die Informationen oder der Beiträge ursprünglich stammen.

Das ist unser Impulspapier (hier als PDF zum Download) grüner Abgeordneter aus den für den Verfassungsschutz zuständigen Ausschüssen und Gremien zur Kontrolle der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder

  • Helge Limburg (MdL, Niedersachsen)
  • Sebastian Striegel (MdL, Sachsen-Anhalt)
  • Dr. Maike Schaefer (MdBB, Bremen)
  • Antje Möller (MdHB, Hamburg)
  • Burkhard Peters (MdL, Schleswig-Holstein)
  • Jürgen Frömmrich (MdL, Hessen)
  • Ursula Nonnemacher (MdL, Brandenburg)
  • Dr. Konstantin von Notz (MdB, Mitglied des PKG des Deutschen Bundestages)
  • Verena Schäffer (MdL, Nordrhein-Westfalen)
  • June Tomiak (MdA, Berlin)
  • Dirk Adams (MdL, Thüringen)
  • Hans-Ulrich Sckerl (MdL, Baden-Württemberg)
  • Valentin Lippmann (MdL, Sachsen)
  • und ich für Bayern