Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Solidarität in Bayern stärken

Geflüchtete menschenwürdig aufnehmen und bei der Integration unterstützen

21. März 2022 in Im Parlament, Pressemitteilungen |

Die Bilder von Putins grausamem Krieg in der Ukraine treffen uns alle ins Mark. Bereits jetzt sind mehr als 3 Millionen Menschen vor der Gewalt auf der Flucht. Wir Grüne sind sehr dankbar für die große Hilfsbereitschaft in den Kommunen und in der Zivilgesellschaft. Die Zahl der in Bayern ankommenden Geflüchteten wird weiter schnell anwachsen. Viele der Ankommenden sind traumatisiert und haben deshalb besonderen Unterstützungsbedarf. Aktuell ist nicht zu erwarten, dass die Geflüchteten zeitnah in ihre Heimat zurückkehren können. Darauf muss sich Bayern jetzt vorbereiten und einstellen. Meine Kollegin Gülseren Demirel und ich haben deswegen heute ein 7-Punkte-Papier (PDF) vorgestellt, wie Geflüchtete in Bayern menschenwürdig aufgenommen und bei der Integration unterstützt werden können.

Staatsregierung muss jetzt tätig werden

Wir müssen jetzt alle verfügbaren Kräfte bündeln und neben Aufnahmekapazitäten auch nötige Grundlagen zur Integration schaffen! – Katharina Schulze

Wir Landtags-Grünen legen ein Sieben-Punkte-Papier mit konkreten Forderungen an die Staatsregierung vor.

Diese Vorschläge haben ihre Geltung für alle Menschen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine fliehen müssen. Wir erwarten von der Staatsregierung ein detailliertes Aufnahmekonzept, das beginnend mit der Aufnahme und für die Dauer des Aufenthalts Ziele und Zuständigkeiten beschreibt, wie Geflüchtete aufgenommen werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Unser Konzept schließt ausdrücklich und insbesondere die Feststellung von Bedarfen besonders Schutzbedürftiger und Traumatisierter ein.

1. Unterstützung der Kommunen

Die Kreisverwaltungsbehörden brauchen schnelle Unterstützung von Land und Bund, damit die Registrierung Geflüchteter schnell, dezentral und reibungslos ablaufen kann, sowohl finanziell als auch personell.

Wir begrüßen die Einigung zwischen Bund und Ländern, die Übernahme der Unterbringungskosten schnellstmöglich zu klären. Die Finanzierung muss auch rückwirkend übernommen werden.

2. Förderung haupt- und ehrenamtlicher Strukturen aus Landesmitteln

Die bayerische Integrationsrichtlinie muss überarbeitet und somit eine bessere Ausstattung des Personals der Beratungsstellen garantiert werden. Es braucht mindestens einen Beratungsschlüssel von 1:100 (im Moment liegt er bei 1:250) und eine Vollfinanzierung der Personal- und Sachkosten. Hierfür müssen erstmalig 37 Mio. Euro im Haushalt bereitgestellt werden.

Die Stellen der Integrationslots*innen, die als Brücke zwischen den Ehren- und Hauptamtlichen in den Landkreisen dienen, müssen (aktuell: 89 Personen) aufgestockt werden, um die enge Einbindung und Unterstützung der Ehrenamtlichen zu fördern.

3. Trauma-sensibles Arbeiten fördern

Psychosoziale Zentren und dezentrale Netzwerke in Bayern müssen aufgrund der hohen Traumatisierung der Geflüchteten massiv ausgebaut und finanziell gestärkt werden. Es bedarf dringend weiterer Fachkräfte in jedem Regierungsbezirk.

Die freien Träger sind bekannt und mit anderen Hilfseinrichtungen vor Ort gut vernetzt, und können schnell zusätzliche Stellen schaffen, wenn die Finanzierung vom Freistaat und seitens der Kommunen steht. Die bereits bestehenden Projekte müssen ausgebaut werden.

4. Kindern Zugang zu Bildungsangeboten ermöglichen

Recht auf Bildung

Kinder haben ein Recht auf Bildung und Normalität. Deswegen wollen wir alle Anstrengungen verstärken, damit Kinder und Jugendliche möglichst schnell in die Schule oder Kita gehen und auch andere Bildungsangebote nutzen können.

Gleichzeitig sind wir uns dessen bewusst, dass nicht in jedem Fall der sofortige Schulbesuch die allerhöchste, persönliche Priorität hat, da es persönliche Lagen gibt, in denen dies keine Entlastung, sondern eine Belastung wäre. Deswegen braucht es bedarfsgerechte Angebote.

Schulischer Bereich

Im schulischen Bereich begrüßen wir die Einrichtung von Willkommensgruppen undfordern auch aktive Angebote, beispielweise Partnerschaften zwischen den örtlichen Schulen und den Unterkünften für Geflüchtete, um Kindern schnell ihr Recht auf Bildung zu ermöglichen.

Damit die Ankommenden zudem in ihrer Muttersprache gefördert werden können, können auch hier entsprechende Angebote durch ukrainische Lehrkräfte bereitgestellt werden.

Die Stunden der Schulpsycholog*innen müssen schleunigst erhöht und die Lehrkräfte im Bereich Traumapädagogik besser fortgebildet werden.

Um bei der Konfliktprävention die Aufarbeitung der Geschehnisse zwischen ukrainischen und russischen Schüler*innen kompetent zu begleiten, braucht es zeitnah Materialien für die Verwendung im Unterricht.

Frühkindliche Bildung

In der frühkindlichen Bildung treffen die Hilfesuchenden auf ein überlastetes System und einen eklatanten Fachkräftemangel, dadurch gibt es vielfach zu wenige Plätze für Kinder unter sechs Jahren; zudem leidet auch die pädagogische Qualität bereits unter den schwierigen Arbeits- und Rahmenbedingungen.

Nichtsdestotrotz sollen auch geflüchtete Kinder von den Angeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung zeitnah profitieren können. Solche Angebote können Familien entlasten, den Eltern/Frauen die Möglichkeit geben, arbeiten zu gehen, und Kindern wie Erwachsenen mehr Normalität in der Not ermöglichen.

Kinder- und Jugendarbeit

Ähnliches gilt für ältere Kinder und die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Deshalb müssen Kindertagesstätten und die offene Kinder- und Jugendarbeit bei der Aufnahme, Bildung, Betreuung und Unterstützung geflüchteter Kinder und Jugendlicher finanziell vom Freistaat unterstützt werden. Die zeitnahe Einbindung von ukrainischen Lehrkräften und Erzieher*innen – auch unter den Ankommenden – muss Priorität haben.

Da das Geschehen sehr dynamisch ist, können auch Notbehelfsmaßnahmen wie die Errichtung von größeren Gruppen und sogenannten Notgruppen ermöglicht werden.

Räumlichkeiten

Es sollen auch Räumlichkeiten herangezogen werden, die bisher nicht als Schulen oder Kindertagesstätten fungiert haben. Hier müssen jetzt schon die lokalen Einrichtungen in der Nähe der Schulen wie Freizeit- und Tagesheime oder Räumlichkeiten von Sportvereinen bei den Planungen einbezogen werden, denn viele Räumlichkeiten stehen z.B. vormittags leer. Unbürokratische finanzielle Unterstützung für die Anmietung zusätzlicher Räume muss von Seiten des Freistaats bereitgestellt werden.

Fachkräfte

Die Zusammenarbeit mit den Lehramtsstudierenden, die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen ausländischer Pädagog*innen und die Anwerbung von Deutsch-als-Fremdsprache- und Deutsch-als-Zweitsprache- Kräften muss beschleunigt werden. Bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen muss eine Übergangs- regelung geschaffen werden, um die lange Warte- und Bearbeitungszeit zu verkürzen. Die einrichtungsbezogene Anerkennung von beruflichen Qualifikationen von Erzieher*innen muss ausgesetzt werden.

5. Schutz für jene, die besonders gefährdet sind

Grundsätzlich müssen Gemeinschaftsunterkünfte Privatsphäre ermöglichen. Geschützte Räume und die Möglich- keit, jederzeit Ansprechpartner*innen zu finden, braucht es besonders für Frauen, Kinder sowie Menschen der LGBTIQ+-Community. In allen Einrichtungen müssen Ansprechpartner*innen und ein verbindliches Gewaltschutzkonzept vorhanden sein.

Bei der Unterbringung schutzbedürftiger Personen ist auf die Infrastruktur der bewährten, auch nichtstaatlichen, Beratungsstellen in Bayern zurückzugreifen. Die Geflüchteten sind mehrsprachig zu informieren, wo sie sich im Notfall hinwenden können. Frauennotrufe sowie Online-Beratungen müssen deswegen personell verstärkt werden.

6. Beschäftigung sichern

Der Freistaat muss sicherstellen, dass die Vorgaben des Bundes zur Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen uneingeschränkt umgesetzt werden. Ukrainische Berufsqualifikationen sind soweit möglich anzuerkennen.

Sollte es erforderlich sein, müssen Angebote zur Nachqualifikation geschaffen werden. Die Sprach- und Integrationskursangebote müssen ausgeweitet und mit Mitteln des Bundes und des Landes finanziert werden.

7. Infektionsschutz und medizinische Versorgung gewährleisten

Der Freistaat muss die medizinische Versorgung sicherstellen und zeitnah Konzepte für den Infektionsschutz insbesondere im Hinblick auf die Corona-Pandemie erarbeiten. Das Projekt „Mit Migranten für Migranten“ ist als Beratungsinstitution einzubeziehen und auszubauen.

Die Staatsregierung muss die Impfkampagne zu COVID-19 durch passgenaue und niedrigschwellige Angebote auch für ukrainische Geflüchtete ausbauen und dabei darauf achten, dass die Beratung in der jeweiligen Muttersprache erfolgt, zum Beispiel durch mobile Impfberatungsteams vor Ort mit der Auswahl an allen in Deutschland zugelassenen Impfstoffen.

In den Impfzentren soll es ermöglicht werden, auch Masernimpfungen für alle anzubieten, die unter die gesetzliche Masernimpfpflicht fallen.

Zusammen mit meiner Kollegin Gülseren Demirel bei der Vorstellung unseres Positionspapiers.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem 7-Punkte-Papier (PDF).