Roadshow
Frauenwahljahr 2018: Die Hälfte der Macht den Frauen!
Im Jahr 1918, also vor genau 100 Jahren, haben sich Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht erkämpft. Für uns ein Grund zum feiern – in ganz Bayern. Wir touren durch alle Regierungsbezirke, um zu zeigen, wie Gleichstellung gelingt: mit Grüner Politik.
Auftakt unserer Roadshow auf dem Münchner Marienplatz
Frauen in der Politik
1918: Frauen in Deutschland erhalten das passive und das aktive Wahlrecht. Sie können ihre Stimme erstmals bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 abgeben
1961: Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) wird als erste Frau zur Bundesministerin ernannt. Sie ist für das Ressort Gesundheitswesen zuständig.
1983: Einzug der Grünen ins Bundesparlament. Beim Einzug betrug der Frauenanteil bei den Grünen 36%. Im Parlament bedeutete das den Anstieg des Frauenanteils um 10%. CDU/CSU: 7% FDP:9%, SPD:23%
2005: Mit Angela Merkel steht erstmals eine Frau an der Spitze der Bundesregierung.
2018 beträgt der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Bayerischen Landtag lediglich 28 Prozent, Bei den Grünen sind es 41 %, bei der SPD 45 Prozent. Die CSU kommt auf 20 Prozent, Schlusslicht sind die Freien Wähler mit knapp 18 Prozent. (Im Deutschen Bundestag sind es 31 Prozent)
2018: Das Amt des Bundespräsidenten hatte bislang noch nie eine Frau inne.
Frauen in der Gesellschaft
1961: Die Antibabypille wird auf dem deutschen Markt herausgebracht und ist zunächst nur für verheiratete Frauen zu haben. Offiziell gilt sie gegen Menstruationsbeschwerden, ihre verhütende Wirkung war jedoch bekannt.
1977: Die Zeitschriften „Emma“ und „Courage“ kommen heraus und schlagen hohe Wellen.
2003: Die deutsche Frauen-Fußballnationalmannschaft wird Weltmeisterin.
2013: #aufschrei wird initiiert
Frauen im Beruf
1962: Frauen dürfen ohne Zustimmung ihres Ehemannes ein eigenes Konto eröffnen.
1969: Verheiratete Frau wurde als geschäftsfähig anerkannt.
1977: Neues Eherecht der BRD schafft die „Hausfrauenehe“ ab. „Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen. […] Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein.“
1992: Das Bundesverfassungsgericht kippt das Nachtarbeitsverbot für Frauen
2001: Start der bundesweiten Kampagne des Bundesfamilienministeriums zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
2016: Laut dem Statistischen Bundesamt bekommen weibliche Beschäftigte für ihre Arbeit durchschnittlich 21 Prozent weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen. Das heißt, für jeden Euro, den ein Mann verdient, erhält eine Frau lediglich 79 Cent.
2018: Von den 200 Vorstandsmitgliedern der 30 Deutschen Dax-Unternehmen sind 25 weiblich. Das ist ein Anteil von 12,5 Prozent. Bei den Aufsichtsräten sind es 152 von 491, das sind 31 Prozent.
Gleichberechtigung, Frauenrechte
1949: Am 23. Mai tritt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der neuen Verfassung steht seitdem kurz und klar: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
1981: Das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) tritt in Kraft und wird von 186 Staaten ratifiziert
1986: Das damalige Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bekommt die neue Abteilung „Frauenpolitik“. Seitdem gibt es in der Bundesregierung offiziell eine Ministerin, die für die Belange von Frauen zuständig ist.
1994: Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
1997: Inkrafttreten des neugefassten § 177 Strafgesetzbuch. Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar.
2016: Der Grundsatz „Nein heißt NEIN“ wird in §177 StGB umgesetzt.