Meinung
Frauen an die Macht! Auch in der Politik.
Im März 2018 machte ein Foto im Internet die Runde. Eigentlich ein Foto wie viele. Ein Foto von neun Männern in Anzügen; in deren Mitte Horst Seehofer (CSU), der neue Bundesinnenminister. Die anderen acht: Männer, die sämtliche Spitzenpositionen in diesem Ministerium besetzen.
Als Frau ist man solche Fotos gewöhnt und auch schon ein bisschen abgestumpft. Ein Wunder eigentlich, dass ausgerechnet in diesem Fall ein Shitstorm über Horst Seehofer hereinbrach, der sein Presseteam sogar veranlasste, das Foto von der offiziellen Internetseite des Ministeriums zu nehmen. Wohlgemerkt: Ausgetauscht wurde das Foto, nicht das Führungsteam. Das bestand weiter aus neun Männern in Anzügen.
Dennoch zeigt die Reaktion der – nicht nur weiblichen – Öffentlichkeit: Es ist nicht okay, wenn an den Schalthebeln der Macht nur Männer sitzen. Es ist nicht okay, wenn sie das auch noch mit einer solchen Selbstverständlichkeit zur Schau stellen. Es ist nicht okay, dass 100 Jahre nach Einführung des – aktiven und passiven! – Frauenwahlrechts in Deutschland die Frauen zwar zur Wahl gehen, aber nur ein kleiner Bruchteil auch zur Wahl steht und in politische Spitzenämter gewählt wird.
Im Bundestag liegt der Frauenanteil bei 30, im Landtag bei 27 Prozent. Im Bundeskabinett unter Kanzlerin Merkel liegt der Frauenanteil bei 44, in der bayerischen Söder-Regierung bei 33 Prozent. Die Zahlen zeigen: Frauen sind in der Politik gemessen an ihrem Anteil an der Gesellschaft unterrepräsentiert. Das müssen wir ändern.
Die rot-rote Regierung in Brandenburg hat jetzt gemeinsam mit den Grünen das erste Parité-Wahlgesetz Deutschlands verabschiedet. Im Bundestag gibt es ähnliche Bestrebungen. Zeit wird’s! In Bayern haben wir Grüne jetzt den Entwurf für ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ vorgelegt, der über eine Änderung der Verfassung und ein neues Landeswahlgesetz sicherstellen soll, dass Frauen im Parlament und im Kabinett mit 50 Prozent vertreten sind.
Wir wollen nicht nur ran an die Listen, also an die Kandidatenreihungen der Parteien. Hier stellen Grüne und SPD ja schon länger Frauen und Männer nach dem Reißverschlussverfahren auf. Das sollen auch andere Parteien so machen. Wir wollen aber zudem sicher stellen, dass über die Direktmandate aus den Stimmkreisen genauso viel Frauen wie Männer in den Landtag einziehen. Hierzu halbieren wir die Zahl der Stimmkreise und verdoppeln das Einzugsgebiet, sodass überall weiblich-männliche Kandidatenduos aller Parteien antreten können. Und wir schreiben in die Verfassung, dass das Kabinett jeweils zur Hälfte von Frauen und Männern besetzt sein soll. Freiwilligkeit alleine reicht jetzt nicht mehr. Wir brauchen klare Regeln.
Vielen geht das zu weit. Echt jetzt? Frauen sollen überall genauso viel Macht und Einfluss bekommen wie Männer? Greift man da nicht in das Parteienrecht ein? Ist das überhaupt verfassungskonform? Müssten nicht auch Menschen mit Handicap, Menschen bestimmter Konfessionen, Migranten oder andere Gruppen gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil in den politischen Gremien vertreten sein?
Drei klare Antworten: Nein, das Recht der Parteien auf Aufstellung einer Liste nach ihrem Gusto ist nicht höher zu bewerten, als das grundgesetzlich festgeschriebene Recht der Frauen auf Gleichberechtigung. Ja, gerade deshalb ist unser Gesetzentwurf verfassungskonform. Und ja: Es wäre schön, wenn alle gesellschaftlich relevanten Gruppen auch politischen Einfluss besäßen.
Im Grundgesetz steht aber nichts von einer Seniorenquote, sondern da steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 vor genau 70 Jahren in Kraft getreten ist, ist da klar. Genau das wollen wir im Wahlrecht durchsetzen. Und zwar jetzt, nicht in 70 oder gar 100 Jahren.
Dieser Text erschien Ende März als Namensbeitrag beim Münchner Merkur.