Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Fachgespräch in Berlin

PAG: Drohende Gefahr Musterpolizeigesetz

16. Juli 2018 in Im Parlament, Unterwegs |

Katharina Schulze beim PAG-Fachgespräch in Berlin

Katharina Schulze beim PAG-Fachgespräch

In Bayern gibt es einen breiten zivilgesellschaftlichen Widerstand gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG). Es steht zu befürchten, dass CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer dieses verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Gesetz als sogenanntes „Muster-Polizeigesetz“ auch anderen Bundesländern aufdrängen will. Wir Grüne sind überzeugt, dass nur ein freiheitlicher und damit starker Rechtsstaat Sicherheit gewährleistet. Hier der Bericht vom Fachgespräch in Berlin. 

Um diesen Prozess eines „Musterpolizeigesetzes“ kritisch zu begleiten haben die Grünen mit ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis diskutiert und gemeinsam alternative und effektive Antworten auf die aktuellen Herausforderungen der Sicherheitspolitik in Deutschland abseits der repressiven Symboldebatten der CSU und der GroKo herausgearbeitet. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Anne Ulrich, Referentin für Demokratie der Heinrich-Böll-Stiftung.

Balance von Sicherheit und Freiheit

Die Fraktionsvorsitzende der grünen Bundestagsfraktion Katrin Göring-Eckardt begrüßte die Gäste und unterstrich dabei ihre Freude, dass das Fachgespräch Gelegenheit zum Austausch über die wirklich relevanten sicherheitspolitischen Fragen biete. Denn in Zeiten der niedrigsten polizeilich erfassten Kriminalitätsrate seit einer Generation drohe die feine Balance von Sicherheit und Freiheit zu kippen hin zu einer überbordenden Sicherheitsdoktrin, befeuert durch PolitikerInnen, die das Bild eines dramatischen Kriminalitätsanstiegs an die Wand werfen.

Die aktuelle Debatte über den sogenannten „Masterplan“ Horst Seehofers mache deutlich, dass dieser mitnichten Abstand genommen habe von CSU-Sonderwegen, sondern vielmehr offensichtlich versuche, diese nicht nur in Sachen Flüchtlingspolitik, sondern auch in Sachen Sicherheitspolitik durch die Vordertür des Bundesinnenministeriums nach Berlin zu tragen. Das Fachgespräch biete auch vor diesem Hintergrund Anlass, Ideen und Anregungen mitzunehmen, wie die grüne Bundestagsfraktion diesen Bestrebungen des Bundesinnenministers entgegentreten und diesen Prozess effektiv und nachhaltig parlamentarisch begleiten könne.

Musterpolizei vereinbar mit Bürgerrechten?

Das erste Panel diskutierte über die polizeilichen Eingriffsbefugnisse des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes und über die mögliche Gefahr, dass der Bundesinnenminister dieses als Blaupause für ein gesamtdeutsches Musterpolizeigesetz verwenden will.

Prof. Dr. Ralf Poscher, Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, stellte klar, dass das PAG an diversen Stellen Verfassungs- und auch Europarecht reiße, so z.B. bei der Anknüpfung polizeilicher Haftmaßnahmen an eine unbestimmte „drohende Gefahr“. Die Polizei werde mit diversen Befugnissen ausgestattet, die eigentlich aus dem nachrichtendienstlichen Bereich stammten und eine Militarisierung der Polizei zur Folge hätten. Auch werde keinerlei Brauchbarkeitsprüfung dieser Befugnisse für die Polizei angestrengt. Denn nur weil man die Polizei mit gewissen Befugnissen ausstatten könne, hieße dies noch lange nicht, dass man dies auch tun müsse.

Polizei braucht Vertrauen der Bevölkerung

Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), machte deutlich, dass die Polizei vom Vertrauen der Bevölkerung lebe und das PAG für Polizistinnen und Polizisten die Gefahr berge, nicht mehr als rechtsstaatliche AkteurInnen wahrgenommen zu werden. Er betonte, dass die GdP zwar auch vor der Bundestagswahl ein Musterpolizeigesetz zur Harmonisierung länderrechtlicher Polizeigesetze gefordert habe, er jedoch keine Gefahr darin sehe, dass nun gerade das PAG zum Muster werde, auch wenn Horst Seehofer dies möglicherweise wolle. Denn darin würde der Rechtsstaat zu stark beschnitten. Die GdP stehe außerdem klar für die föderale Struktur der Polizei, gerade auch aus historischen und machtpolitischen Gründen.

Dr. Konstantin von Notz, stellvertender Fraktionsvorsitzender der grünen Bundestagsfraktion, ordnete die Diskussion politisch ein und unterstrich, dass die Menschen in Deutschland spürten, dass es in der Debatte um die Ausweitung polizeilicher Befugnisse auch um die Frage gehe, ob wir weiter in einem freiheitlich-rechtstaatlichen Land leben wollen. Der Blick in andere Länder Europas, z.B. nach Österreich, zeige was passieren könne, wenn RechtspopulistInnen die Zügel des Innenministeriums in den Händen hielten. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte dürfe man die Errungenschaften des Rechtsstaates und des Föderalismus nicht so leicht aufgeben – erst Recht nicht aufgrund von zu kurz greifenden Sicherheitsdebatten.

Bayerische Grüne klagen PAG

Anschließend habe ich die Klage der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag gegen das PAG vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgestellt. Dies war nun schon unsere zweite Klage gegen das PAG. 2017 haben wir Grünen bereits gegen die erste Novelle des Polizeigesetzes geklagt. Darin war der Begriff der „drohenden Gefahr“ erstmals eingeführt worden war. Nun klagen wir ebenfalls gegen die zweite Novelle, denn darin reiche die Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“, also ein bloßer Verdacht, bereits aus, um z.B. Telefone und E-Mail-Verkehr zu überwachen oder Online-Durchsuchungen durchzuführen. Die Zuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei dürften nicht immer mehr verschwimmen! Placebos wie die elektronische Fußfessel oder der Präventivgewahrsam ohne absolute zeitliche Obergrenze führen nicht zu mehr Sicherheit, sondern höhlen nur die Freiheitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger massiv aus.

» Mehr dazu auf unserer Infoseite zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz pag-kritik.de

Drei grüne InnenpolitikerInnen: Konstantin von Notz, Katharina Schulze, Irene Mihalic.

Kommunikation und Vernetzung

Ulf Küch, Leiter der Kriminalpolizei Braunschweig und Stellv. Bundesvorsitzender a.D. des Bundes deutscher Kriminalbeamter, stellte klar, dass das Polizei- und Ordnungsrecht in seiner aktuellen Form für die anwendenden Polizistinnen und Polizisten nicht mehr verständlich sei und an den eigentlichen Bedürfnissen vorbeigehe. Vielmehr brauche die Polizei endlich moderne Kommunikationsmittel und deutschlandweite Vernetzung untereinander, um ihre Aufgaben erfolgreich wahrzunehmen. Die echten Probleme bei der Kriminalität in Deutschland sehe er klar bei der Organisierten Kriminalität, Geldwäsche und Korruption – nicht bei der ewigen Debatte über Flüchtlinge. Verbrechen hätten mit der Flüchtlingseigenschaft und der Nationalität nichts zu tun. In Braunschweig sei die Kriminalität trotz des Zuzugs von Flüchtlingen seit 2015 sogar gefallen. Der Mythos der Flüchtlingskriminalität werde von manchen PolitikerInnen vielmehr als Katalysator und Argumentationshilfe für repressive Sicherheitspolitik benutzt.

Bedrohungslagen definieren

Auch Prof. Dr. Clemens Arzt, Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, problematisierte diese Schräglage in der öffentlichen Diskussion. Es sei nötig, sich endlich auf das Wesentliche zu konzentrieren und Bedrohungslagen klar zu definieren, z.B. sei die Gefahr für Fahrradfahrer in Berlin ungleich höher als die durch islamistischen Terrorismus. Mit einem Blick in einige andere Länder Europas, in denen RechtspopulistInnen (mit-) regieren, müsse man bei der Ausweitung von Polizeibefugnissen auch immer mitdenken, wer diese in einigen Jahren als Verantwortliche in der Bundesregierung möglicherweise anwenden werde.

Schließlich mahnte Dr. Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion, dass gerade deshalb insbesondere die Schaffung wissenschaftlicher Grundlagen für die Sicherheitspolitik in den Fokus rücken müsse. Gefühlte Bedrohungslagen würden als Vehikel für immer neue Gesetzesverschärfungen genutzt. In nahezu jedem politischen Feld gebe es wissenschaftliche Grundlagen – nur nicht bei der inneren Sicherheit. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) reiche als Grundlage für Kriminalitätsanalysen schlicht nicht aus, denn diese sei zunächst ein Arbeitsnachweis der Polizei und es gebe abseits der PKS eine große Dunkelziffer von Kriminalität, z.B. bei häuslicher oder sexueller Gewalt. Daher brauche es endlich eine Wiederauflage des Periodischen Sicherheitsberichts. Außerdem müsste die Sicherheitsarchitektur auf den Prüfstand, insbesondere das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum, wo mangels gesetzlicher Grundlage niemand die Verantwortung trage.