Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Klage gegen Volksbefragung

Direkte Demokratie statt Beteiligungs-Placebo

21. Oktober 2016 in Im Parlament, Pressemitteilungen, Unterwegs |

Katharina Schulze, MdL, klagt gegen die geplante Volksbefragung in Bayern

Katharina Schulze, MdL, klagt gegen die Volksbefragung in Bayern (2014)

„Die unverbindliche Volksbefragung der CSU-Regierung ist verfassungswidrig, teuer und scheindemokratisch“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, zur mündlichen Verhandlung der grünen Klage vom November 2014 am Verfassungsgerichtshof am Montag, 24.10.16, 10.30 Uhr. „Ohne rechtliche Bindung und mit Kosten im zweistelligen Millionenbereich pro Abstimmung sind sie staatlich finanzierte Meinungsumfragen – mehr nicht.“

Mehr echte Bürgerbeteiligung – auf verfassungsrechtlich sicherem Boden

Denn wozu die Bevölkerung befragt werden soll, dürften allein CSU-Regierung und Landtagsmehrheit entscheiden, „genauso wie sie dieses Beteiligungs-Placebo an der Verfassung vorbei beschlossen haben“, so Katharina Schulze. „Ob die Befragung im Einzelfall rechtmäßig ist, kann vorab nicht kontrolliert werden.“ Rechtsaußenpositionen könnten damit ohne verfassungsrechtliche Überprüfung zur Abstimmung gestellt werden. Zudem sehe der CSU-Gesetzentwurf keine Rechte für die Opposition vor. Katharina Schulze: „Damit verschafft sich die CSU-Regierung ein manipulationsanfälliges Herrschaftsinstrument.“

Die Landtags-Grünen fordern mehr echte Bürgerbeteiligung, die die Beteiligungsrechte der Opposition achtet und auf verfassungsrechtlich sicheren Boden steht. „Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide müssen gesenkt werden. Die Bürgerinnen und Bürger wollen selbstbestimmt eine Entscheidungsfindung anstoßen können und nicht bloße Objekte der Regierungspolitik sein“, so Katharina Schulze. „Diese Volksbefragung à la CSU entspricht nicht dem Geist der bayerischen Verfassung.“

Mehr über die Volksbefragung im Video

Hier gibt es unsere Position vor Gericht zum Download (pdf). Herzlichen Dank an Professor Lindner, der uns in dieser Sache vertritt!