Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Grüner Gastbeitrag

Die Diskussion um die „Letzte Generation“ braucht Maß und Mitte

15. November 2022 in Im Parlament |

Die radikalen Klimaaktivisten schaden der gesellschaftlichen Akzeptanz ihrer politischen Forderungen. Doch wegen ihnen das Strafrecht zu verschärfen, ist ebenso falsch. Zusammen mit meinem Kollegen aus dem Bundestag, Dr.Konstantin von Notz, habe ich dazu einen Gastbeitrag veröffentlicht, der zuerst bei ZEIT ONLINE erschienen ist.

In Bayern kann die Polizei Aktivisten und Aktivistinnen in Präventivhaft nehmen. Die Unionsfraktion im Bundestag nahm zwar Abstand von einem Vorschlag aus ihren Reihen, Präventivhaft bundesweit möglich zu machen. Doch sie schlägt weitere Strafrechtsverschärfungen vor. Die Grünen sind dagegen, darunter Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Er begründet das gemeinsam mit Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag.

Die Klimakrise ist eine existenzielle Bedrohung für die Zukunft der Menschheit auf unserem Planeten. Um Politik, Wählerinnen und Wähler sowie Parlamente dazu zu bringen, endlich überfällige Schritte gegen die drohende Klimakatastrophe zu unternehmen und international eingegangene Verpflichtungen einzuhalten, sind den Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation viele Mittel recht.

Sie tun dies offenbar aus Angst vor der Zukunft unseres Planeten – und allzu oft mit einem Absolutheitsanspruch, der wenig Raum für andere Meinungen, Argumente und Wege lässt. Über Strafbarkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit ihrer Aktionen, über das Maß der rechtlichen Sanktionierung oder die Straflosigkeit dieser Taten entscheiden in Rechtsstaaten wie Deutschland unabhängige Gerichte.

Im Frühjahr 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Klimaschutzanstrengungen der vorherigen schwarz-roten Bundesregierung nicht ausreichen, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu gewährleisten.

Wir teilen das Ziel, dass wir als starkes Land dringend noch mehr für den Klimaschutz tun müssen und dort, wo wir in Verantwortung sind, tun wir dies. Wir sind allerdings auch überzeugt, gesellschaftliche Akzeptanz für die eigene politische Forderung erreicht man dann, wenn es gelingt, demokratische Mehrheiten hinter seine Positionen zu versammeln. Und das muss in einer Demokratie immer mit Argumenten, Diskurs und Überzeugung erreicht werden.

Wer durch medienwirksame Kampagnen Aufmerksamkeit zu erregen versucht, indem er kritische Infrastruktur blockiert, das Alltagsleben von Menschen vorsätzlich erschwert, bedeutende und unersetzbare Kulturgüter bedroht oder Parteizentralen angreift, argumentiert nicht in der Sache und trägt nicht konstruktiv zu besseren Lösungen bei.

Das morgendliche Im-Stau-Stehen bringt niemanden zu mehr Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund erachten wir die jüngsten Aktionen der Letzten Generation als kontraproduktiv, um gesellschaftliche Mehrheiten zu gewinnen.

Vielmehr führen sie dazu, dass lang und breit über die Protestform gesprochen wird, anstatt über das, was dringend angesichts der Unumkehrbarkeit von Ereignissen wie dem Überschreiten von Kipppunkten jetzt getan werden muss.

Die Ablenkungsdiskussionen über die Protestform kommt vor allem den Bremsern beim Klimaschutz entgegen. Sie befeuern sie sogar regelrecht, manche mit falschen Behauptungen. Das ist inakzeptabel. Unser Rechtsstaat zeichnet sich durch die ihn konstituierenden Grundrechte aus, dazu gehört die Versammlungsfreiheit. Seine Stärke besteht auch darin, auf bewusste Störungen mit Angemessenheit und der Klarheit des Rechts zu antworten.

Das Strafrecht hält schon heute alle Instrumente bereit, um die Aktionen, wie die der Letzten Generation, einordnen, erfassen und beantworten zu können. Und längst wenden deutsche Behörden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen an, um den Aktionen zu begegnen.

Dass die Union dennoch einmal mehr pauschalen, weiteren Strafrechtsverschärfungen das Wort redet, ist ebenso erwartbar wie offenkundig populistisch. Auch ist es extrem kurzsichtig und zeugt von einem erschreckenden Demokratie- und Rechtsverständnis.

Die jüngsten Töne von CDU und CSU irritieren uns nachhaltig. Statt weitreichenden Einschränkungen der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit das Wort zu reden, wie dies in einer aktuellen parlamentarischen Initiative im Bundestag getan wird, sollten auch die Verantwortlichen in der Union die langfristigen Folgen ihrer Forderungen bedenken. Friedrich Merz und Alexander Dobrindt sollten sich klarmachen, dass hierdurch längst nicht nur die Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation getroffen würden.

In einem Rechtsstaat müssen Konsequenzen für alle gleich gelten und nicht nur dann, wenn einem eine Meinung oder ein politisches Ziel nicht passen. So manche Aktion auch anderer Interessenvertreter wie zum Beispiel des Bauernverbandes würde dann zukünftig ebenso mit mehrmonatiger Freiheitsstrafe bedroht.

Man kann berechtigte Kritik an den Aktionen der Letzten Generation üben, für die Aktivistinnen und Aktivisten in Bayern derzeit übrigens bis zu 30 Tagen präventiv in Haft genommen werden. In Berlin hingegen werden sie zum Teil freigesprochen, mit Hinweis auf die Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen. In Bayern wurde das Polizeirecht durch die CSU im Jahr 2018 stark verschärft. Eine Präventivhaft ist nun auch wegen Ordnungswidrigkeiten für die Dauer von bis zu maximal zwei Monaten möglich.

In keinem anderen Bundesland verfügt die Polizei über die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger so lange und auch wegen der Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten zu inhaftieren.

Das stellt unserer Überzeugung nach einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person und einen eklatanten Verstoß gegen jede Verhältnismäßigkeit dar. Denn die Menschen werden dabei nicht für etwas bestraft, was sie getan haben, sondern sie werden weggesperrt für etwas, das sie möglicherweise in der Zukunft tun könnten.

Klar, entschlossen und gelassen bleiben

Das ist verfassungsrechtlich nur in sehr engen Grenzen möglich. Daher klagen wir gegen diese ausufernde Regelung im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz vor den Verfassungsgerichten. Eingeführt wurde der ausufernde Polizeigewahrsam übrigens mit der Argumentation, man brauche das Mittel gegen die Gefahr durch islamistische Terroristen. Ausgeübt wird die Präventivhaft nun gegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Klimaschützerinnen und Klimaschützer.

Und nun soll sie plötzlich bundesweit eingeführt werden, nach dem Wunsch einiger Vertreter der Union wie Markus Söder oder dem Hamburger CDU-Landeschef Christoph Ploß. Und das, obwohl sie in der Bundestagsinitiative von vergangener Woche mit keinem Wort erwähnt wird.

Immer deutlicher wird, dass die derzeit zu beobachtende – auch medial getriebene – Erregtheit der Debatte nicht guttut. Wer wie die CSU die jüngsten Taten der Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation allen Ernstes mit denen der Roten Armee Fraktion (RAF) vergleicht, die zahlreiche Menschen kaltblütig ermordet hat, verharmlost deren Terror dramatisch, nimmt die Polarisierung auf und spaltet weiter.

Wir plädieren, klar, entschlossen und gelassen zu bleiben. Denn eben das ist die Stärke des Rechtsstaats, gerade in Zeiten, in denen es an gesellschaftlicher Verunsicherung und echten Bedrohungen für unsere Demokratie nicht mangelt. Wir glauben an die Stärke des Rechts, die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit ihrer Entscheidungen.

Durchschaubaren Versuchen, die Klimabewegung insgesamt zu diskreditieren, stellen wir uns entschieden entgegen. Alle Demokratinnen und Demokraten fordern wir auf, in der Diskussion zu Maß und Mitte zurückzukehren, sich auf die Stärke unseres Rechtsstaats zu besinnen und die Mammutaufgabe der effektiven Bekämpfung der weltweiten Klimakrise gemeinsam anzugehen.