Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Volksbegehren

Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen!

8. September 2017 in Unterwegs |

In ganz Bayern verschwinden jeden Tag 13 Hektar Land unter Asphalt und Beton, das entspricht jährlich einer Fläche so groß wie der Ammersee. Die ungebremste Versiegelung des Bodens zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen, führt zur Verödung der Ortszentren, verstärkt die Hochwassergefahr, vernichtet Acker- und Grünland. Und sie ist einfach hässlich, sie entstellt das Gesicht Bayerns. Die CSU tut nichts dagegen. Zeit, etwas zu tun.Wir starten ein Volksbegehren gegen Flächenfraß

Ein Bündnis aus den bayerischen Grünen, ÖDP und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) startete am Freitag, 8. September 2017, das Volksbegehren „Damit Bayern Heimat bleibt: Betonflut eindämmen“ gegen den ausufernden Flächenverbrauch. Jetzt heißt es mindestens 25.000 Unterschriften sammeln – das ist die erste Zielmarke. Sobald wir diese knacken, reichen wir den Gesetzentwurf als sogenannten Zulassungsantrag beim Bayerischen Innenministerium ein.

Also handeln wir und setzen mit einem Volksbegehren eine gesetzliche Grenze für den Flächenverbrauch, um diese irrsinnige Betonflut einzudämmen. Ich finde, wir brauchen eine verbindliche Höchstgrenze für den ausufernden Flächenfraß. Künftig dürfen nicht mehr als fünf Hektar Fläche täglich verbraucht werden. Das lässt genug Raum für den Wohnungsbau und sorgt bei Ansiedlungen von neuen Unternehmen für einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. So schaffen wir es, dass unser Bayern sein Gesicht behält.

Ihre Unterschrift bei unserem Volksbegehren ist eine Stimme für ein lebens- und liebenswertes Bayern und gegen die Betonflut.


Weitere Infos findet ihr aktuell auf unserer Homepage und auf Facebook. Hier könnt ihr die Unterschriftenliste (PDF) runterladen. Die ausgefüllten Listen schickt ihr bitte umgehend an die Landesgeschäftsstelle (Grüne Bayern, Sendlinger Straße 47, 80331 München). Bitte beachtet, dass auf einer Unterschriftenliste nur Personen aus der selben Gemeinde unterschreiben dürfen!