Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Wahl 2023

Briefwahl: so geht’s.

21. September 2023 in Unterwegs |

Sie müssen am Sonntag, den 8. Oktober arbeiten oder würden gerne ausschlafen, Kaffee trinken, Zeitung lesen, im Biergarten sitzen, durch die Landschaft radeln und entspannen? Gerne! Geben Sie Ihre Stimme einfach schon jetzt per Briefwahl ab. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Bayern ist ein reiches Land: Wir sind reich an atemberaubender Natur, reich an vielseitiger Kultur und Geschichte, reich an wunderbaren Menschen. Damit das so bleibt, braucht unser Land neue Ideen und Mut zur Veränderung. Ich bitte Sie daher um Ihre Erst- und Zweitstimme für die Grünen.

1. Kann ich per Briefwahl wählen?

Grundsätzlich ja, immer – vorausgesetzt, Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen nur bei der Kommune Ihres Hauptwohnsitzes einen Briefwahlschein beantragen. Spätestens 21 Tage vor der Wahl, also am 17. September, erhalten alle Eingetragenen eine Wahlbenachrichtigung für die persönliche Wahl (nicht Briefwahl). Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt also keine Unterlagen zugeschickt bekommen haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.

2. Wann & wo kann ich den Briefwahlantrag stellen?

Es gibt keine Frist, ab wann Briefwahl möglich ist. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, den 6. Oktober 2023 bis 15:00 Uhr beantragt werden. Dann muss man die Unterlagen aber persönlich im Wahllokal oder bei der Kommune abgeben. In bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Briefwahlantrag online

Gehen Sie auf die Website Ihres Rathauses, dort können Sie den Briefwahlantrag online stellt.

» Briefwahlantrag beim KVR in München online stellen

Briefwahlantrag per E-Mail

Die Unterlagen für die Briefwahl können persönlich oder formlos per E-Mail bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes angefordert werden. Es ist nicht notwendig, die Wahlbenachrichtigungskarte für die Briefwahl abzuwarten. Folgende Informationen sind dafür nötig:

Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Straße und Hausnummer (gemeldet)
Postleitzahl und Ort (gemeldet)

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

3. Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die zeitgleich stattfindende Bezirkswahl enthalten:

  • einen Wahlschein,
  • ein Merkblatt für die Briefwahl,
  • einen roten Wahlbriefumschlag,
  • zwei weiße Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Landtagswahl,
  • einen weißen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl,
  • zwei blaue Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme) für die Bezirkswahl,
  • einen blauen Stimmzettelumschlag für die Bezirkswahl.

Und so geben Sie Ihre Stimme für die Landtagswahl korrekt ab:

Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf den weißen Stimmzetteln ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den weißen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.

Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem weißen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.

Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.

4. Wann muss ich meinen Wahlbrief absenden?

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Beim Verschicken per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am Mittwoch, 4. Oktober absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen – am besten aber sofort nach Erhalt der Briefwahl-Unterlagen.

Als „Zuagroaste*r“ in Bayern wählen: Geht das?

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und am Wahltag (8. Oktober) drei Monate oder länger Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, gilt auch Ihre Stimme für die Landtags- und Bezirkswahl.

Was muss ich sonst noch wissen?

Der Freistaat Bayern hat ein ganz besonderes Wahlsystem. Erst- und Zweitstimme spielen bei der Landtags- und Bezirkswahl eine ganz andere Rolle als bei der Bundestagswahl. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten: » Mehr Infos zum Wahlsystem in Bayern