Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Kommentar

Braucht es eine Kennzeichnungspflicht für bayerische Polizist*innen?

8. Oktober 2022 in Im Parlament |

Wir Grüne machen uns schon lange für eine Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen stark. Sie sorgt für Transparenz. Sie stärkt das Vertrauen der Bürger*innen in die Polizei. Und damit stärkt sie den Rechtsstaat. Das sieht auch einer der höchsten Gerichtshöfe in Europa genauso: Bereits 2007 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dazu geurteilt und formuliert, dass um mögliches Fehlverhalten von Einsatzkräften aufzuklären, es die individuelle Kennzeichnung braucht.  

In Bayern gibt es, anders als in vielen anderen Bundesländern und in vielen anderen Mitgliedsstaaten der EU, noch immer keine verbindliche, individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten.

Viele Länder haben mit einer Kennzeichnungspflicht schon gute Erfahrungen gemacht. So existiert diese z. B. in Hessen bereits seit Ende 2014 für alle Polizistinnen und Polizisten in Dienstkleidung. Es ist – laut dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport – nicht bekannt, dass Repressalien gegenüber gekennzeichneten Polizeikräften zugenommen haben.

Ich weiß, dass es ein sensibles Thema für Polizist*innen ist. Immer wieder gibt es Sorgen, v.a. bei geschlossenen Einheiten, dass durch eine individuelle Kennzeichnung Rückschlüsse auf das Privatleben der Beamt*innen gezogen werden können.

Wir Grüne setzen uns deswegen dafür ein, dass der Beamte und die Beamtin selbst entscheiden kann, ob ihr Name oder eine Nummer auf ihrer Uniform als Kennzeichnung erscheinen soll. Um die Persönlichkeitsrechte der Polizist*innen zu wahren, kann man auch die Dienstnummern nach einer festgelegten Zeit ändern.

Die Bayerischen Polizistinnen und Polizisten leisten eine hervorragende Arbeit. Aber es passieren, wie überall, immer auch mal Fehler – sowohl im Umgang mit den Bürger*innen als auch polizeiintern.

Die Frage ist, wie mit diesen Fehlern umgegangen wird. Die individuelle Kennzeichnungspflicht ist damit auch Ausdruck eines Selbstbewusstseins der Polizei, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen.