Katharina Schulze

Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag

Grüner Gesetzentwurf

„No limits für alle Bürger*innen“: Barrierefreiheit in Bayern

4. Juli 2022 in Anträge und Anfragen, Im Parlament |

Bayern soll bis 2023 barrierefrei sein – das war die große Ankündigung des Ex-CSU-Ministerpräsidenten Horst Seehofer im Jahr 2013. Seitdem sind neun Jahre vergangen und es zeigt sich wie bei so vielen CSU-Projekten: Das Ziel wird weit verfehlt. Wir Grüne legen deswegen einen Gesetzentwurf vor, der bis zum Ende dieser Legislaturperiode umsetzbar ist und mit dem wir vorhandene Regelungslücken schließen und verbindliche Vorgaben für Barrierefreiheit in Bayern schaffen wollen.

Barrierefreiheit endlich umsetzen

Wir Grüne wollen „No limits“ für alle Bürger*innen in Bayern! – Katharina Schulze

Zusammen mit meiner Kollegin Kerstin Celina bei der Pressekonferenz.

Barrierefreiheit umfasst so viel – von der Rollstuhlrampe am Museum über Apps, die die Inhalte von Websites vorlesen, bis zu behördlichen Formularen in Leichter Sprache.

Die Söder-Regierung ist groß bei Ankündigungen zur Barrierefreiheit dabei, in der Umsetzung liefert sie jedoch nicht. – Katharina Schulze

Von rund 2800 staatlichen Gebäuden in Bayern waren im Jahre 2021 nur knapp über die Hälfte (etwa 53 Prozent) barrierefrei zugänglich. Im Öffentlichen Nahverkehr kann die Söder-Regierung bislang nicht einmal beziffern, wie viele der beispielsweise 40.000 Bushaltestellen in Bayern überhaupt barrierefrei sind.

Barrierefreiheit im Internet? Nach wie vor nicht selbstverständlich.

Barrierefreiheit geht uns alle an

Barrierefreiheit schafft einen Mehrwert für die Gesamtgesellschaft und geht uns alle an. – Katharina Schulze

Nur vier Prozent der Behinderungen sind angeboren, viele Menschen sind erst im Laufe ihres Lebens aufgrund eines Unfalls oder Krankheit auf barrierefreie Angebote angewiesen.

Barrierefreiheit macht es allen leichter – den Menschen, die alters- oder krankheitsbedingt in ihrer Mobilität und Beweglichkeit eingeschränkt sind, genauso wie Familien mit Kinder(wägen) und Menschen, die nicht gut hören, sehen oder auf andere Weise eingeschränkt sind.

Zentrale Eckpunkte des Barrierefreiheitsgesetzes

  1. Barrierefreiheit wird für öffentliche Stellen und Behörden des Freistaats und der Gemeinden verbindlich verankert.
    • Die Kommunikation in einfacher und verständlicher Sprache wird von einer Soll-Vorschrift in eine verbindliche Vorgabe umgewandelt.
    • Menschen mit Behinderungen erhalten auf Verlangen Schriftdokumente in “Leichter Sprache”
    • Neu angeschaffte Software in Verwaltungen muss barrierefrei sein. Für bestehende Systeme gilt ebenso wie für elektronische Akten eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2023
    • Die bisherige Exit-Option, von Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Gründen abzusehen, wird gestrichen.
  2. Fach-und Beratungskompetenzen für Barrierefreiheit werden im Freistaat aufgebaut und besser in die Praxis übersetzt (Mehrkosten: ca. 1,6 Mio. EUR jährlich)
    • Das Amt des “Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung” wird gestärkt.
    • Eine “Landesfachstelle für Barrierefreiheit” wird gegründet.
  3. Die Umsetzung der Barrierefreiheit wird endlich wirkungsvoll überwacht (Mehrkosten: ca. 600.000 EUR jährlich)
    • Statt wie bisher von vielen verschiedenen Stellen wird eine unabhängige Monitoringstelle mit der konsequenten Überwachung der Barrierefreiheit beauftragt.
    • Es wird eine unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle eingerichtet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Gesetzentwurf.